Kommission fordert Berichterstattung über ergriffene Massnahmen

An ihrer letzten Sitzung der laufenden Legislatur befasste sich die grossrätliche Kommission für öffentliche Sicherheit (SIK) mit einem Bericht der Subkommission über die Aufsichtstätigkeit des Regierungsrats über die Staatsanwaltschaft (STA) des Kantons Aargau und die Kantonspolizei Aargau (KAPO). Der Bericht umfasst unter anderem dringende Empfehlungen zuhanden des Regierungsrats im Hinblick auf seine Aufsichtspflicht über die genannten Organisationen. Dies meldet die SiK in einer Mitteilung.

Die Kommission hat am 13. Dezember 2024 einen Bericht über die Aufsichtstätigkeit des Regierungsrats über die Staatsanwaltschaft (STA) des Kantons Aargau, die Kantonspolizei Aargau (KAPO) sowie deren Zusammenarbeit beraten. Vorgelegt hat den Bericht die Subkommission STA-KAPO. Die Kommission SIK hat den Bericht der Subkommission einstimmig zur Kenntnis genommen, teilt sie mit.

Empfehlungen zuhanden des Regierungsrats

Im Wesentlichen hat die Subkommission überprüft, ob der Regierungsrat seiner Aufsichtspflicht über die Oberstaatsanwaltschaft (OSTA) und die KAPO rechtmässig nachkommt. Das Ergebnis ihrer Untersuchung hat die Subkommission in einem Bericht zusammengefasst und diesen ergänzt mit einer Reihe von Empfehlungen zuhanden des Regierungsrats.

Nachdem die Kommission SIK den Bericht zustimmend zur Kenntnis genommen hat, wird dieser nun dem Regierungsrat zugestellt. Dabei fordert die SIK den Regierungsrat explizit auf, ihr über ergriffene Massnahmen und die Umsetzung ihrer Empfehlungen im Hinblick auf die Aufsichtstätigkeit über die Staatsanwaltschaft und die KAPO sowie die Zusammenarbeit zwischen diesen beiden Organisationen bis Ende 2025 Bericht zu erstatten.

Wahrnehmung der Oberaufsicht

Die Subkommission STA-KAPO wurde im Jahr 2023 gegründet, nachdem es aufgrund der Einführung der neuen Strafprozessordnung im Jahr 2011 in der Zusammenarbeit zwischen der Staatsanwaltschaft und der Polizei beziehungsweise einzelnen Exponenten der beiden Organisationen wiederholt zu Zwischenfällen und Konflikten gekommen war. Unter Einbezug umfassender Unterlagen und gestützt auf diverse Interviews hat die Subkommission die Ereignisse rekonstruiert und die daraus abgeleiteten Empfehlungen im Bericht über die Aufsichtstätigkeit des Regierungsrats festgehalten. Damit nahm die Kommission SIK ihre Funktion als Oberaufsicht über die Staatsanwaltschaft des Kantons Aargau und die Kantonspolizei Aargau wahr.