Homepage des Komitees gegen Abbruch des bisherigen Kantonsspitals Baden jetzt online

Das neue Kantonsspital Baden wird bald eröffnet. Das bisherige Kantonsspital Baden gleich daneben aus den 1970er-Jahren soll im kommenden Jahr abgebrochen werden. Nun engagiert sich eine Gruppe, welche von der Spital AG und dem Regierungsrat Alternativen zu einem Abriss fordert.

Initiant*innen sind:

Jeanne Casagrande, Architektin ETH
Jonas Fricker, Unweltwissenschaftler und grüner Grossrat
Fabian Furter, Kunsthistoriker
Sophie Hauller, Raumplanerin ETH
Daniel Leuthold, Architekt FH SWB
Adrian Rehmann, Immobilienökonom
Moritz Schmidlin, Architekt ETH
Marco Steinacher, Architekt ETH

Das Komitee «Kein Abbruch auf Vorrat» setzt sich in erster Linie aus Privatpersonen zusammen und macht geltend, parteipolitisch unabhängig zu sein. Es können aber auch Organisationen beitreten.

Untersuchungen von Fachleuten hätten gezeigt, heisst es in einer Mitteilung des Badener Kunsthistorikers und Initianten Fabian Furter, "dass sich das Gebäude in einem guten baulichen Zustand befindet und für verschiedene Zwecke problemlos umgenutzt werden könnte: Für stilles Gewerbe, für spitalnahe Dienstleistungen oder zum Wohnen". Gerade für das Wohnen fehlt in der Region massenhaft Raum, macht das nach aktuellem Stand 415 Mitglieder zählende Komitee geltend.

Altes KSB hat über 50 000 m2 Geschossfläche

Die Grossimmobilie umfasst über 50’000 Quadratmeter Geschossfläche und hat in etwa das Volumen von 300 Einfamilienhäusern. 

Das sind die fünf Forderungen des Komitees

  1. Der Regierungsrat und die Kantonsspital Baden AG sollen ein Abbruch-Moratorium beschliessen, bis alle möglichen Optionen für eine Weiternutzung seriös abgeklärt wurden.
  2. Die noch fehlenden Module 2 bis 4 der Machbarkeitsstudie von Schneider Schneider Architekten und Schnetzer Puskas Ingenieure von Februar 2023 (Potenziale, Entwicklung, Machbarkeitsprojekt) sind in Auftrag zu geben. 
  3. Die kantonale Immobilienabteilung (Immobilien Aargau), die Stadt Baden und weitere potenzielle Stakeholder*innen sind in die Analyse- und Konzeptarbeit einzubeziehen.
  4. Sollten diese Abklärungen ergeben, dass eine öffentliche Nutzung nicht oder nur in Teilen möglich ist, soll die Kantonsspital Baden AG eine Veräusserung der Baute im Baurecht für maximal 50 Jahre mit einer klaren Heimfallregelung an gemeinnützige und private Bauträgerschaften prüfen.
  5. Sollten sich wider Erwarten alle Optionen für eine Weiternutzung als unrealistisch erweisen, soll als letzte Möglichkeit geprüft werden, ob Bauteile des KSB wiederverwendet werden können (Re-Use-Strategie).

Seit einigen Tagen ist die Webseite des Komitees online

https://www.ksb-nutzen.ch