Kein Musikgehör für SNB-Gewinne für Schuldenabbau
In einer vor einem Jahr eingereichten parlamentarischen Initiative wollte der Aargauer SVP-Nationalrat Thomas Burgherr erreichen, "dass allfällige Gewinne der Nationalbank zuhanden des Bundes ausschliesslich für den Schuldenabbau eingesetzt werden dürfen. Ausnahmen sind im Gesetz zu regeln".
Nationalbankgewinne dürfen nicht als selbstverständlich angesehen werden, argumentierte Burgherr. Deshalb sollen sie auch nicht mehr wie bis anhin direkt in den Bundeshaushalt fliessen, sondern für den Schuldenabbau eingesetzt werden müssen. So werde verhindert, "dass Budgets erstellt werden, die zu hoch veranschlagt sind, weil angenommen wird, die Nationalbankgewinne seien etwas Gottgegebenes". Damit spielte Burgherr offenkundig auch auf die Kantone an, die in vergangenen guten Jahren SNB-Gewinne zunehmend wie selbstverständlich budgetiert haben (auch der Aargau machte das).
Mit der Umsetzung seiner Forderung verhindere man böse Überraschungen und Defizite, warb Burgherr im Vorstoss, den er zu einer Zeit einreichte, als es mit dem SNB-Gewinn alles andere als gut aussah. 2022 habe sie einen Verlust von 132 Milliarden Franken gemacht, auch 2023 dürften keine Gewinne ausgeschüttet werden, erwartete Burgherr denn auch mit gutem Grund. Sein Fazit: "Wir dürfen also nicht mit diesem Geldsegen rechnen. Wenn er trotzdem kommt, soll er zum Schuldenabbau beitragen, was zukünftige Generationen entlastet und die Handlungsfreiheit der Schweiz stärkt für Krisen und Unvorhergesehenes."
Kontroverse Debatte in der vorberatenden Kommission
In der Kommission wurde laut Kommissionsbericht argumentiert, dass Schulden nicht per se schlecht seien, sofern sie eine Investition in die Zukunft darstellten und künftige Kosten dadurch nicht anfallen würden. Im Weiteren sei die Verschuldung in der Schweiz im Vergleich zu vielen OECD-Ländern moderat. Wenn man über zukünftige Generationen spreche, sollte man sich eher der Sozialpolitik widmen, führten die einen ins Feld. Andere wiederum fanden die Initiative verlockend, denn Schulden sollten nicht den nächsten Generationen übertragen werden.
Dennoch bekundeten laut Kommissionsbericht selbst Befürworter des Schuldenabbaus Zweifel an der Vorlage und befürchten unerwünschte Einschränkungen der Flexibilität und des finanzpolitischen Handlungsspielraumes des Parlaments. Mit der vorliegenden Initiative würden neue, gebundene Ausgaben geschaffen, die den Druck auf die Budgetierung der kommenden Jahre zusätzlich erhöhte. Mit der Schuldenbremse verfüge man bereits über ein wichtiges, antizyklisches Instrument, das in den letzten 15 Jahren (bis 2020 – Covid-19) zu einem Schuldenabbau geführt habe. Die Kommission empfahl mit 16 zu 4 Stimmen bei 1 Enthaltung Ablehnung der Initiative.
Als der Vorstoss an der Reihe war, trat Burgherr nichts ans Rednerpult. Warum nicht? Da der Vorstoss in der Kategorie V eingestuft war, hatte er die Information, dass er dazu nicht reden könne, sagt er gegenüber aargauerpolitik.ch. Die Meinungen waren aber ohnehin gemacht. In der Abstimmung unterlag er mit 123 : 59 Stimmen.