Kantonsspital Aarau AG und 17 Bestattungsunternehmen vereinbaren "Kodex der guten Zusammenarbeit"
Die Kantonsspital Aarau AG (KSA) und 17 Bestattungsunternehmen regeln gemeinsam in einem "Kodex der guten Zusammenarbeit" eine faire und transparente Zusammenarbeit sowie insbesondere die Gleichbehandlung der Bestattungsunternehmen gegenüber Angehörigen von Personen, die im Kantonsspital verstorben sind. Die Vereinbarung sieht zudem eine Meldestelle im Rückmeldungsmanagement des KSA ( qualitaet@ksa.ch ) für allfällige Beanstandungen von einzelnen Bestattungsunternehmen und Angehörigen vor. Dies teilt die Staatskanzlei mit.
Wahlfreiheit und Pflicht zur Gleichbehandlung
Angehörige von Verstorbenen sind frei in der Wahl und Beauftragung eines Bestattungsunternehmens. Kantonsspitälern, Gemeinden sowie privaten Spitälern und Pflegeheimen mit öffentlichen Leistungsaufträgen ist es aus verfassungsrechtlichen Gründen und gemäss Rechtsprechung des Handelsgerichts nicht erlaubt, einzelne Bestattungsunternehmen zu bevorzugen oder zu empfehlen.
Umsetzung der Gleichbehandlung der Bestattungsunternehmen
In den letzten Jahren haben vermehrt einzelne Bestattungsunternehmen beim Departement Gesundheit und Soziales (DGS) die Gleichbehandlung beziehungsweise die wettbewerbsneutrale Behandlung von Bestattungsunternehmen durch das KSA beanstandet, was auch im Grossen Rat zu einem Vorstoss führte.
Im Auftrag des Gesundheitsdirektors und unter Moderation des DGS konnten die Bestattungsunternehmen sowie das KSA laut Mitteilung die Grundlage für eine verbesserte Zusammenarbeit in Form eines Kodexes vereinbaren. Diesem Kodex haben sich auf Einladung des DGS zahlreiche weitere Bestattungsunternehmen angeschlossen.
Spitalpersonal will trauernde Angehörige kompetent unterstützen
Allen Beteiligten sei es wichtig, heisst es in der Mitteilung weiter, "dass trauernde Angehörige durch das Spitalpersonal kompetent unterstützt werden, wobei aber alle Bestattungsunternehmen gleich zu behandeln sind und keine Empfehlungen abgegeben werden dürfen". Das KSA stelle dies im Rahmen von internen Weisungen sicher und sieht eine Meldestelle für Beanstandungen von Bestattungsunternehmen und Angehörigen vor.
Das DGS hat mittels Rundschreiben auch die Gemeinderäte, Spitäler und Pflegeheime im Kanton Aargau wiederholt auf den Grundsatz der Gleichbehandlung hingewiesen. Auf seiner Webseite stellt es für alle Beteiligten eine Liste mit allen bekannten Bestattungsunternehmen im Kanton Aargau zur Verfügung, welche auch an Angehörige abgegeben werden kann.