Kantonale Abstimmung über Stimmrechtsalter 16 im November

Am 24. November 2024 kommen vier eidgenössische Vorlagen zur Abstimmung: der Bundesbeschluss vom 29. September 2023 über den Ausbauschritt 2023 für die Nationalstrassen, die Änderung vom 29. September 2023 des Obligationenrechts (Mietrecht: Untermiete), die Änderung vom 29. September 2023 des Obligationenrechts (Mietrecht: Kündigung wegen Eigenbedarfs) sowie die Änderung vom 22. Dezember 2023 des Bundesgesetzes über die Krankenversicherung (KVG) (Einheitliche Finanzierung der Leistungen).

Zudem wird über eine kantonale Vorlage abgestimmt: die Aargauische Volksinitiative vom 7. Februar 2023 "Für eine Demokratie mit Zukunft (Stimmrechtsalter 16 im Aargau)". Dies teilt die Staatskanzlei mit.

Die Autobahn sei das Rückgrat des Strassennetzes der Schweiz: Leistungsfähige Autobahnen stellten zusammen mit dem Bahnnetz die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit sicher. Der Ausbau der höchsten Strassenkategorie habe für die Erreichbarkeit des Kantons Aargau und damit für die Attraktivität des Wohn- und Wirtschaftsstandorts Aargau eine hohe Bedeutung und hat zudem Einfluss auf das nachgelagerte Kantons- und Gemeindestrassennetz, heisst es in der Mitteilung.

Der angestrebte 6-Spur-Ausbau im Abschnitt Aarau Ost bis Birrfeld und die Umnutzung der Pannenstreifen für den Teilabschnitt Aarau West bis Aarau Ost und Birrfeld bis Baden West biete eine moderate Leistungssteigerung auf der Hauptachse und habe eine positive Auswirkung auf einen stabilen Verkehrsfluss, die Verkehrssicherheit und die Funktionsfähigkeit der Anschlussknoten.

Regierung: Kantons- und Gemeindestrassennetz vor Überlastung und Ausweichverkehr schützen

Das Kantons- und Gemeindestrassennetz werde so vor Überlastung und Ausweichverkehr geschützt. Es gehe also beim 6-Spur-Ausbau nicht um eine reine Leistungssteigerung, sondern um die Leistungsfähigkeit der Autobahn als Ganzes. Der Ausbauschritt 2023 für die Nationalstrasse bildet eine wichtige Basis und Voraussetzung, um dies sicher zu stellen. Deshalb empfiehlt der Regierungsrat die Annahme des Bundesbeschlusses vom 29. September 2023 über den Ausbauschritt 2023 für die Nationalstrasse.

Ja auch zur einheitlichen Finanzierung der Leistungen im Gesundheitswesen

Die Änderung vom 22. Dezember 2023 des Bundesgesetzes über die Krankenversicherung (KVG) (Einheitliche Finanzierung der Leistungen im Gesundheitswesen [EFAS]) sei eine wichtige und breit abgestützte Reform des Finanzierungssystems im Gesundheitswesen. Heute werden die Kosten von Untersuchungen und Behandlungen im ambulanten Bereich grundsätzlich vollständig von den Krankenversicherern, also über Prämien, getragen.

Leistungen im stationären Bereich werden zu mindestens 55 Prozent von den Kantonen und zu höchstens 45 Prozent von den Versicherern bezahlt. Sowohl im ambulanten wie auch im stationären Bereich müssen sich die Versicherten – zusätzlich zu den Krankenkassenprämien – auch über Kostenbeteiligungen an den Kosten beteiligen. Diese Beteiligung besteht im Wesentlichen aus einem jährlichen fixen Betrag (Franchise) und 10 Prozent der diese Franchise übersteigenden Kosten (Selbstbehalt).

Die unterschiedliche Finanzierung von Leistungen im Gesundheitswesen durch Krankenversicherer auf der einen Seite und den Kantonen auf der anderen Seite bremse die verstärkte Zusammenarbeit der Leistungserbringer entlang der Behandlungskette und sei der Verlagerung von stationären zu ambulanten Leistungen hinderlich.

Mit der neuen, einheitlichen Finanzierung hätten Kantone und Versicherer künftig den gleichen Anreiz, die kostendämpfende Verlagerung von stationären zu ambulanten Leistungen zu fördern, argumentiert die Kantonsregierung. Nach dem Inkrafttreten der Reform sollen nach einer Übergangsfrist auch die Pflegeleistungen durch eine national einheitliche Tarifstruktur abgegolten werden. Der Regierungsrat empfiehlt die Vorlage zur Annahme.

Nein-Empfehlung zum Stimmrechtsalter 16

Die Aargauische Volksinitiative vom 7. Februar 2023 "Für eine Demokratie mit Zukunft (Stimmrechtsalter 16 im Aargau)" strebt eine Senkung des aktiven Stimm- und Wahlrechts auf 16 Jahre im Aargau an. Der Regierungsrat lehnt die Initiative ab. Das Stimmrechtsalter soll weiterhin dem Mündigkeitsalter entsprechen.

Rechte und Pflichten der Bürgerinnen und Bürger seien in der Schweiz eng miteinander verknüpft. So können etwa 16- und 17-Jährige keine Verträge rechtsgültig unterzeichnen. Ausserdem käme es mit der Umsetzung des Initiativbegehrens zu unterschiedlichen Regelungen auf Bundesebene einerseits sowie auf Kantons- und Gemeindeebene andererseits.

Uneinheitliche Regelungen zum Stimmrechtsalter erachtet der Regierungsrat "nicht als zielführend". Vielmehr solle es eine einheitliche Regelung auf allen drei Staatsebenen geben. Und schliesslich könnten sich junge Menschen im Alter von 16 und 17 Jahren bereits heute in gewissem Umfang am politischen Leben beteiligen. Es gebe Jugendparlamente, Jugendsessionen und Jungparteien, in welchen auch Minderjährige sich aktiv einbringen und etwas bewirken können, heisst es in der Mitteilung weiter.