Jauslin: Bund soll Firmen für ihre Administrativkosten entschädigen
Mit einer neu eingereichten Motion will Nationalrat Matthias Jauslin (FDP/AG) den Bundesrat beauftragen, eine Gesetzesgrundlage dafür zu schaffen, dass alle Unternehmen für Administrativaufwendungen, welche im Auftrag des Bundes getätigt werden, von diesem auch angemessen entschädigt werden.
Seit Jahrzehnten werde versucht, schreibt Jauslin in seinem Vorstoss, die administrativen Belastungen vor allem bei KMU und Gewerbe zu reduzieren, passiert ist jedoch das Gegenteil. Die Regulierungsdichte und die damit zusammenhängenden unentschädigten Arbeiten nehmen laufend zu. Es scheine eine Selbstverständlichkeit zu sein, dass diese Aufwendungen zu Gunsten des Staates unentgeltlich zu erfolgen haben, so Jauslin weiter. Beispiele finden sich im Bereich der Mehrwertsteuer, der LSVA, den Lohnkontrollen gemäss Gleichstellungsgesetz uam.
Nun fordert der FDP-Nationalrat: "Unsere Unternehmen brauchen endlich wirksame Entlastung und eine Vereinfachung der administrativen Prozesse. So sollen vor allem KMU und Gewerbe für die seitens des Bundes auferlegten Administrativaufgaben angemessen entschädigt werden."
Aber wie? Als mögliche Lösung könnte ein Ansatz analog den Quellensteuerabrechnungen dienen, schlägt Jaulin vor. Immerhin seien die Gewerbebetriebe wichtige Steuereintreiber für den Bund, die je nach Situation auch noch vorübergehend das Inkassorisiko tragen müssen. Nachdem sich staatliche Stellen konsequent auf das Verursacherprinzip berufen und für alle möglichen Tätigkeiten Gebühren und Abgaben verlangen, müsse dieses Prinzip auch umgekehrt gelten, fordert Jauslin.