Ja zur Anmietung von zusätzlichem Schulraum für Berufsfachschule Gesundheit und Soziales
Die grossrätlichen Kommissionen für Allgemeine Verwaltung (AVW) und für Bildung, Kultur und Sport (BKS) heissen den Verpflichtungskredit für einen einmaligen Bruttoaufwand von 1,015 Millionen Franken und für einen jährlich wiederkehrenden Bruttoaufwand von 518'000 Franken für die Anmietung von zusätzlichem Schulraum für die Berufsfachschule Gesundheit und Soziales (BFGS) Brugg gut. Dies teilt die Kommission AVW mit.
Die AVW hat sich am 21. Januar mit dem Kreditbegehren für die Anmietung von zusätzlichem Schulraum für die Berufsfachschule Gesundheit und Soziales (BFGS) Brugg befasst. Die BKS hat im Rahmen eines vorgängig dazu Stellung genommen.
Bedarf unbestritten
Der Bedarf an zusätzlichem Schulraum für die Berufsfachschule ist in beiden Kommissionen unbestritten: Die BFGS Brugg benötigt mehr Unterrichtsraum aufgrund der vollen Auslastung der Raumkapazität und des weiter erwarteten Wachstums der Lernendenzahlen. Der zusätzliche Raumbedarf wird in zwei Etappen mit Anmietungen gedeckt. Die hier gefundene Lösung für die erste Etappe wird von den Kommissionen AVW und BKS als pragmatisch und vernünftig erachtet.
Einige Kommissionsmitglieder bemängeln jedoch laut Mitteilung das späte Handeln des Regierungsrats betreffend die Schulraumsituation. Das Hünerwadelhaus in Lenzburg An den bisherigen Standorten der BFGS in Brugg und Rheinfelden konnten keine Möglichkeiten für eine Anmietung von zusätzlichem Schulraum gefunden werden. Das Hünerwadelhaus in Lenzburg wurde bis ins Schuljahr 2019/20 bereits als Schulhaus genutzt. Das Gebäude stellt insbesondere deshalb eine geeignete Anmietung dar, weil keine Umbauten notwendig sind.
Missfallen wegen fehlender Sportanlage
Den Kommissionen AVW und BKS missfällt laut Mitteilung dass der neue Standort in Lenzburg keine Sportanlage bietet. Dieser Umstand wird angesichts des drängenden erhöhten Raumbedarfs jedoch in Kauf genommen. Die Kommissionsmitglieder der AVW sehen im Hünerwadelhaus eine preisgünstige, schnelle und gute Lösung. 2 von 2 Verpflichtungskredit genehmigt Die vorberatende Kommission BKS stimmte dem Antrag in einer konsultativen Abstimmung einstimmig zu.
Grosser Rat entscheidet im März
In der Kommission AVW erfolgte die Zustimmung zum Verpflichtungskredit für einen einmaligen Bruttoaufwand von 1,015 Millionen Franken und für einen jährlich wiederkehrenden Bruttoaufwand von 518'000 Franken ebenso einstimmig. Der Zeitplan sieht vor, dass das Hünerwadelhaus voraussichtlich Ende Juli 2025 in Betrieb genommen werden kann. Die Beratung im Plenum des Grossen Rats ist im März 2025 vorgesehen.