Kommission: 119,5-Mio-Überschuss des Kantons soll in Ausgleichsreserve fliessen
Die Kommission für Aufgabenplanung und Finanzen (KAPF) des Aargauer Grossen Rats stimmt der vom Regierungsrat beantragten Verteilung des Rechnungsüberschusses 2023 von 119,5 Millionen Franken zu. Dies teilt sie mit. Die KAPF empfiehlt zudem, den Jahresbericht mit Jahresrechnung 2023 des Kantons in allen 42 Aufgabenbereichen zu genehmigen. Die Kommissionsmitglieder unterstützen die gleichzeitig im Rahmen einer Sammelvorlage beantragten neuen Verpflichtungs-, Zusatz- sowie Nachtragskredite.
Anstelle des ursprünglich für 2023 budgetierten Fehlbetrags von 296,5 Millionen Franken resultierte im vergangenen Jahr ein Überschuss von 119,5 Millionen Franken. Grund für das verbesserte Rechnungsergebnis sind gemäss Botschaft des Regierungsrats hohe Budgetunterschreitungen bei den Departementen sowie höhere Steuer- und Zinserträge. Die Reduktion des Nettoaufwands im Asylbereich von 46,4 Millionen Franken ist zu einem massgeblichen Teil darauf zurückzuführen, dass weniger Schutzsuchende aus der Ukraine untergebracht werden mussten.
Auch im Bildungsbereich ist die Budgetunterschreitung in Höhe von rund 34,9 Millionen Franken vor allem in einer gegenüber dem Budget geringeren Anzahl von Kindern und Jugendlichen aus der Ukraine begründet, die im Jahr 2023 im Kanton Aargau die Volksschule besuchten. Für die Verbilligung der Krankenkassenprämien resultierte ein Minderaufwand von 25,5 Millionen Franken. Zudem erfolgten höhere Bundesbeiträge und Rückerstattungen (7,9 Millionen Franken beziehungsweise 4,2 Millionen Franken). Weitere Budgetunterschreitungen ergaben sich beim Personalaufwand für die Lehrpersonen, bei den Nettoinvestitionen in Immobilien sowie bei den Beiträgen an den öffentlichen Verkehr.
Genauere Budgetierung gefordert
Die Mitglieder der KAPF zeigten sich insgesamt mit dem positiven Rechnungsergebnis zufrieden. Allerdings wurde moniert, heisst es in der Mitteilung weiter, dass dermassen hohe Abweichungen zwischen Budget und Jahresrechnung die Arbeit des Grossen Rats erheblich erschweren. Die KAPF fordert deshalb vom Regierungsrat Massnahmen für eine genauere Budgetierung.
Insbesondere wird dieser aufgefordert, alljährlich zuhanden der Schlussberatung des Aufgaben- und Finanzplans und des Budgets in der KAPF eine aktualisierte Steuerprognose einzureichen. Heute werden bereits aktualisierte BIP- und Teuerungsprognosen sowie Informationen zu den geplanten Ausschüttungen der Schweizerischen Nationalbank an die Kantone zur Verfügung gestellt.
Fristverlängerungen für die Umsetzung von überwiesenen Vorstössen im Einzelfall verkürzt
Die KAPF stimmte den vom Regierungsrat beantragten Abschreibungen und Aufrechterhaltungen von Vorstössen zu. Der Regierungsrat hat von der vom Grossen Rat im Jahr 2022 beschlossenen Änderung der Fristenregelung für die Behandlung von überwiesenen Vorstössen regen Gebrauch gemacht und beantragt für zahlreiche Motionen und Postulate eine Fristverlängerung. Die KAPF genehmigte diese Fristverlängerungen grundsätzlich. F
ür zwei Postulate im Zusammenhang mit einer verbindlichen Regelung von Praktika in Kindertagesstätten beziehungsweise betreffend einer Anpassung des Gesetzes über die familienergänzende Kinderbetreuung (KiBeG) zwecks dreigliedriger Finanzierung schlägt die KAPF allerdings vor, die beantragte Fristverlängerung um je ein Jahr zu reduzieren.
Sammelvorlage genehmigt
Die KAPF-Mitglieder unterstützen die vom Regierungsrat beantragten neuen Verpflichtungs-, Zusatz- sowie Nachtragskredite. Sie stimmten auch der Verlängerung des bestehenden Verpflichtungskredits für das Massnahmenpaket "Bewältigung Waldschäden durch Borkenkäfer, Trockenheit, Eschenwelke und Sturmereignisse 2020" bis zum Jahr 2028 zu. Da bisher aber nur ein geringer Anteil der Kreditsumme ausgeschöpft wurde, beantragt die KAPF dem Plenum eine Reduktion der Kreditsumme von 9,3 Millionen Franken auf 6,3 Millionen Franken.
Die Beratung des Jahresberichts 2023 sowie der Sammelvorlage für Verpflichtungskredite und Nachtragskredite 2024, I. Teil, findet voraussichtlich am 25. Juni 2024 im Grossen Rat statt.