Grossratskommission stimmt Aufnahme zweier neuer Mittelschulstandorte zu
Die Kommissionen für Bildung, Kultur und Sport (BKS) und Allgemeine Verwaltung (AVW) haben der Aufnahme von zwei neuen Mittelschulstandorten (Lenzburg und Windisch) im Schulgesetz in zweiter Beratung einstimmig zugestimmt. Dies teilt die von Titus Meier (FDP) präsidierte Kommission mit.
In beiden Kommissionen trafen demnach auch die Änderung des Mittelschuldekrets sowie die Anpassung des kantonalen Richtplans, die in Zusammenhang mit den Standortentscheiden für den Bau von zwei neuen Kantonsschulen stehen, auf Zustimmung. Die beiden Verpflichtungskredite, die für die Errichtung der Kantonsschulen beantragt werden, führten zu Diskussionen, wurden jedoch genehmigt.
Mitberichtendende Kommission AVW auch einverstanden
Die federführende Kommission für Bildung, Kultur und Sport (BKS) hat sich in zweiter Beratung mit den Mittelschulen im Aargauer Mittelland auseinandergesetzt. Wie bereits in der ersten Beratung befürworten die Kommissionsmitglieder die Aufnahme der beiden Standorte Lenzburg und Windisch ins Schulgesetz beziehungsweise ins Mittelschuldekret. Auch die mitberichtende Kommission für Allgemeine Verwaltung (AVW) hat in ihrer zweiten Beratung der Aufnahme zugestimmt.
Die Schule, die sich schneller realisieren lässt, soll zuerst kommen
Einige Kommissionsmitglieder der BKS begrüssen laut Mitteilung, dass der Regierungsrat die Etappierung der beiden Standorte nun explizit erwähnt. Es soll diejenige Schule zuerst gebaut werden, die sich voraussichtlich schneller realisieren lässt. Es sei davon auszugehen, dass die raumplanerischen Prozesse und die standortspezifischen Risiken zu unterschiedlichen Inbetriebnahme-Terminen führen.
Erster Standort soll auf das Schuljahr 2035/36 eröffnet werden
Der erste Standort soll auf das Schuljahr 2035/36 eröffnet werden, der zweite Standort voraussichtlich fünf Jahre später, sofern der entsprechende Bedarf dann immer noch ausgewiesen ist. Andere Kommissionsmitglieder erkennen einen sehr grossen und dringenden Raumbedarf an den Aargauer Mittelschulen und wünschen sich daher ein möglichst paralleles Vorgehen, sodass die zweite Schule den Aargauer Mittelschülerinnen und -schülern nicht erst per Schuljahr 2040/41 zur Verfügung steht.
Dafür sind die Verpflichtungskredite
Die vom Regierungsrat beantragten Verpflichtungskredite – 3,44 Millionen Franken zuzüglich jährliche Baurechtszinsen für Lenzburg und 22,2 Millionen Franken für Windisch – sind für die Vorbereitungen des Nutzungsplanverfahrens, den Architekturwettbewerb, die vorgezogene Projektierung und eine Projektstelle (Immobilien Aargau) gedacht. Im Fall von Windisch sind die Grundstückskosten (Landerwerb und Aufwertung/Kompensationsflächen FFF) in der Höhe von maximal 18,59 Millionen Franken enthalten. Bei Lenzburg fällt jährlich ein zusätzlicher Bruttoaufwand von 0,32 Millionen Franken Baurechtszinsen an.
Rückweisungsantrag in der Kommission gestellt
In der Kommission BKS wird ein Antrag auf Rückweisung dieser beiden Kredite eingebracht. Anstelle des geplanten Vorgehens solle für die Planung und Realisierung ein Gesamtleistungswettbewerb mit Totalunternehmerausschreibung geprüft werden. Der Antrag wird damit begründet, dass das Vorgehen über einen Architekturwettbewerb teuer sei und zudem auch länger daure.
Es wurde laut Mitteilung des Weiteren darauf hingewiesen, dass zwei Mittelschulen gebaut werden sollen und man aufgrund des Raum- und Nutzungskonzepts die Bedürfnisse an diese Schulen kenne. Eine Mehrheit der Kommissionsmitglieder unterstützt jedoch die Argumentation des Regierungsrats und lehnt die entsprechenden zwei Anträge ab. In der Kommission wurde zudem eingebracht, dass eine Abkehr vom geplanten Vorgehen sowohl zu weiteren Zeitverzögerungen als auch zu höheren Kosten führen könne.
Die Botschaft wird voraussichtlich im September 2024 im Grossen Rat diskutiert.