Sehr knappe Mehrheitsverhältnisse im Grossen Rat: Familienzulagen steigen monatlich um 25 Franken

Der Grosse Rat beriet heute Nachmittag die Vorlage des Regierungsrats, in der dieser beantragte, die Familienzulagen um 10 Franken monatlich zu erhöhen. Dem regierungsrätlichen Antrag stand derjenige der vorberatenden Kommission GSW für eine Erhöhung um 40 Franken gegenüber, ebenso ein Minderheitsantrag aus der Kommission um Belassung des Status Quo. Gegen die beantragte Vervierfachung der Erhöhung waren im Vorfeld die Wirtschaftsverbände Sturm gelaufen.

Zur Ausgangslage: Die Kinderzulage beträgt heute im Aargau 200, die Ausbildungszulage 250 Franken; vergleiche Tabelle weiter unten.

Die SP wollte in der Ratsdebatte gar noch mehr, unterstützte aber "aus realpolitischer Sicht" den 40-Franken-Vorschlag, wie ihr Sprecher sagte. Eine Minderheit der vorberatenden Kommission wollte gar keine Erhöhung. Die Regierung hielt an ihrem Antrag für 10 Franken pro Monat fest. Die Mitte schlug schliesslich angesichts der verhärteten Fronten zwischen rechts und links als Kompromiss 25 Franken. Die SVP wollte keine Erhöhung. Wie erwartet kam es in der Folge zu einem eigentlichen Basar um die tatsächliche Erhöhung.

Zur Information: Der Vorschlag der Regierung würde die Arbeitgeber zusätzlich um 15, derjenige der Kommission GSW um 60 Millionen Franken jährlich belasten.

Das gilt heute in den Kantonen. Tabelle: aus der Botschaft der Regierung

Nach der Eintretensdebatte war Eintreten auf die Vorlage unbestritten. Wie erwartet, wogte die Debatte zwischen rechts und mitte-links hin und her.

Prüfungsauftrag zu den Erhöhungsvarianten

Die FDP beantragte vor dem konkreten Entscheid einen Prüfungsauftrag für die zweite Beratung, in dem die Regierung aufzeigen soll, welche finanziellen Folgen die verschiedenen Erhöhungsanträge hätten. Gesundheitsdirektor Jean-Pierre Gallati zeigte sich zur Entgegennahme bereit. Der Rat stimmte zu.

Mitte-Vorschlag setzt sich durch

Die folgende Detaildebatte war kurz, es war zuvor bereits alles gesagt worden. Die Anträge um Erhöhung von 40 Franken bzw. Belassung des Status Quo wurden abgelehnt. Schliesslich obsiegte der Antrag der Mitte für eine Erhöhung um 25 Franken gegen den Antrag der Regierung für eine solche um 10 Franken monatlich. Der Entscheid fiel sehr knapp mit 68 : 64 Stimmen.

Neuregelung soll ab 1. Januar 2026 gelten

Schliesslich erhob der Rat die Vorlage - ebenfalls knapp - mit 69 : 64 Stimmen zum Beschluss. Das zeigt, dass dieses Thema mit Blick auf die zweite Beratung noch nicht gegessen ist. Bis dahin dauert es aber noch. Laut Botschaft der Regierung ist die zweite Beratung im Grossen Rat erst im März 2025 geplant. Dann gilt die Referendumsfrist von Mai bis Juli 2025. Das Inkrafttreten ist per 1. Januar 2026 geplant.