Grossräte wollen Bericht zu Anreizsystemen gegen Schottergärten
In einem am 14. Januar im Grossen Rat eingereichten Postulat von Colette Basler, SP, Zeihen (Sprecherin), Thomas Baumann, Grüne, Suhr, Matthias Betsche, GLP, Möriken-Wildegg, Christian Minder, EVP, Lenzburg, Gabi Lauper Richner, SP, Niederlenz, Andy Steinacher, SVP, Schupfart, André Rotzetter, die Mitte, Buchs, Martin Brügger, SP, Brugg, Robert Alan Müller, SVP, Freienwil, Michael Wacker, SP, Zofingen, Claudia Rohrer, SP, Rheinfelden, Kurt Gerhard, SVP, Brittnau geht es um einen Bericht zu Anreizsystemen zur Minimierung von Schottergärten und versiegelten Flächen im Siedlungsgebiet.
Der Regierungsrat wird beauftragt in einem Bericht aufzuzeigen, wie Anreizsysteme zur Verhinderung, resp. Minderung von Schottergärten und anderen versiegelten Flächen im Siedlungsraum geschaffen, und die Gemeinden in deren Umsetzung unterstützt werden können. Ebenfalls soll der Regierungsrat Massnahmen aufzeigen, wie bestehende Schottergärten hinsichtlich Siedlungsqualität, Wassermanagement, Klimaanpassung und Biodiversitätsförderung aufgewertet werden können.
Für Flächen, die der Natur und somit der Biodiversität dienen
Der Bericht soll aufzeigen, wie Flächen angelegt werden können, die der Natur und somit der Biodiversität dienen, schön aussehen und dennoch weniger Unterhalt verursachen als Schottergärten, indem sie z.B. mit ortsüblichen Steinen oder Mergel gestaltet werden und Ruderalflächen oder Wildblumenwiesen entstehen können. Durch Beratung der Gemeinden bzgl. BNO, aber auch bzgl. Information der Einfamilienhaus-Besitzerinnen und Besitzer sollen die Gemeinden befähigt werden die Siedlungsqualität im obgenannten Sinne zu verbessern.
Insbesondere sollen auch folgende Fragen beantwortet werden:
1. Wie beurteilt der Regierungsrat Anlage und Unterhalt von Schottergärten im Siedlungsgebiet auf Grundlage des regierungsrätlichen Klimakompass Aargau?
2. Wären Vorgaben analog Begrünung von Flachdächern machbar für Schotterflächen?
3. Welche Massnahmen und Beratungsangebote könnten allenfalls im Projekt Natur 2030 Niederschlag finden?
4. Wie könnten Gemeinden, die in einem BNO-Prozess stecken, beraten werden?
5. Inwieweit könnte die rechtliche Grundlage zum ökologischen Ausgleich (§40a BauG) oder eine Grünflächenziffer unser Anliegen unterstützen?
Begründung: Im Klimakompass Aargau hält der Regierungsrat fest, dass das Ziel in Bezug auf die Klimaanpassung darin bestehe, die klimabedingten Risiken zu minimieren, die sich bietenden Chancen des Klimawandels zu nutzen und die Anpassungsfähigkeit (Resilienz) von Gesellschaft, Wirtschaft und Umwelt zu erhöhen, schreiben die Interpellanten.
In sieben Handlungsfeldern fokussiere der Regierungsrat u.a. auf Massnahmen, um die negativen Folgen des Klimawandels zu minimieren, beziehungsweise sich ergebende Chancen zu nutzen: - Wasserspeicherung und klimaresilientes Trinkwasser- und Wassermanagement - Hitze vermindernde Siedlungsentwicklung - Klimaresiliente Ökologische Infrastruktur.
Die Postulierenden sind in diesen Punkten mit dem Regierungsrat einer Meinung und sehen darin einen starken Bezug zu den zunehmenden Schottergartenflächen im Aargau. Siedlungsflächen mit 100% Schroppenanteil ohne Feinmaterial und einem versieglungsähnlichen Kunststoffvlies seien ökologisch tot und wirketn den aufgeführten regierungsrätlichen Handlungsfeldern entgegen.
Die Unterzeichnenden dieses Vorstosses wissen sehr wohl, schreiben sie, dass mit einem qualitativeren Umgang mit Schotterflächen der Klimawandel nicht wesentlich aufgehalten werden kann. Dennoch seien sie der Meinung, dass jedes Puzzleteil, das zu einem verbesserten Klimaschutz resp. erhöhter Klimaanpassung führt, ergriffen werden müsse.
Verbleibende Freiflächen nicht als versiegelte Schotterflächen gestalten
Insbesondere die Bedeutung der zwei folgenden Punkte veranlassen die unterzeichnenden Grossrätinnen und Grossräte diesen Vorstoss einzureichen:
1. Im Zeichen der qualitativen Innenverdichtung des Siedlungsgebiets und der damit einhergehenden Verknappung von Grünflächen macht es raumplanerisch und gesellschaftlich wenig Sinn, die verbleibenden Freiflächen als versiegelte Schotterflächen zu gestalten.
2. Mit der Anlage von unterhaltsarmen, aber dennoch mit den Vorteilen einer hochwertigen Siedlungsgestaltung, der Wasserspeicherung, der Hitzeminderung und der Biodiversitätsförderung können Bürger und Bürgerinnen für die Klimaanpassung sensibilisiert und für die aktive Mitarbeit dazu gewonnen werden. Damit stehen nicht Eigentumsbeschränkungen, sondern die Förderung der Selbstverantwortung im Vordergrund. Die Postulierenden danken dem Regierungsrat jetzt schon für die Erstellung des verlangten Berichtes.