Bürgerliche Mehrheit heisst Steuergesetzrevision gut - das Volk entscheidet
Mit der Steuergesetzrevision 2025 hat der Regierungsrat das erste Umsetzungspaket der Steuerstrategie 2022–2030 vorgelegt. Dieses bringt eine tiefere Vermögenssteuer, eine Erhöhung des Kinderabzugs, Massnahmen zu den Drittbetreuungskosten, Abzüge für berufsorientierte Aus- und Weiterbildungskosten sowie die Senkung der Gewinnsteuern für Vereine und Stiftungen.
Der Grosse Rat hat diese Revision am Dienstag in zweiter Lesung mit den Stimmen der bürgerlichen Mehrheit mit 93 : 39 (also auch mit den Stimmen von Mitte und GLP) gutgeheissen. Von links wurde mit Erfolg mit 42 Stimmen das Ratsreferendum ergriffen (nötig dafür sind 35 Stimmen). Somit entscheiden die Stimmbürgerinnen und Stimmbürger an der Urne über die Steuergesetzrevision. Dies wird laut regierungsrätlicher Botschaft am 18. Mai oder spätestens am 28. September 2025 stattfinden.
In der Abstimmung wird sich zeigen, wer obsiegt. Für Rotgrün (SP, Grüne und EVP) dürfte es trotz Kritik an Vermögens-Steuersenkungen auch für Reiche (ein Problem des Aargaus ist ja, dass er wie Nachbar Solothurn über vergleichsweise wenig Reiche verfügt) schwierig werden, ist doch die Erhöhung des Kinderabzugs sehr populär.