Bürgerliche Mehrheit heisst Steuergesetzrevision gut - das Volk entscheidet

Bürgerliche Mehrheit heisst Steuergesetzrevision gut - das Volk entscheidet
Blick in den Grossen Rat. Foto: MKU

Mit der Steuergesetzrevision 2025 hat der Regierungsrat das erste Umsetzungspaket der Steuerstrategie 2022–2030 vorgelegt. Dieses bringt eine tiefere Vermögenssteuer, eine Erhöhung des Kinderabzugs, Massnahmen zu den Drittbetreuungskosten, Abzüge für berufsorientierte Aus- und Weiterbildungskosten sowie die Senkung der Gewinnsteuern für Vereine und Stiftungen.

Steuerstatistik 2021: 25,8 Mia. Franken steuerbare Einkommen
Im Steuerjahr 2021 betrugen die Einnahmen aus der einfachen Kantonssteuer 1,59 Milliarden Franken. Dies entspricht einer Zunahme von 3,7 Prozent gegenüber dem Steuerjahr 2020. Gründe dafür sind laut den neuesten Auswertungen von Statistik Aargau ein Anstieg des steuerbaren Einkommens pro Steuerpflichtigen um 0,8 Prozent und des versteuerten

Der Grosse Rat hat diese Revision am Dienstag in zweiter Lesung mit den Stimmen der bürgerlichen Mehrheit mit 93 : 39 (also auch mit den Stimmen von Mitte und GLP) gutgeheissen. Von links wurde mit Erfolg mit 42 Stimmen das Ratsreferendum ergriffen (nötig dafür sind 35 Stimmen). Somit entscheiden die Stimmbürgerinnen und Stimmbürger an der Urne über die Steuergesetzrevision. Dies wird laut regierungsrätlicher Botschaft am 18. Mai oder spätestens am 28. September 2025 stattfinden.

In der Abstimmung wird sich zeigen, wer obsiegt. Für Rotgrün (SP, Grüne und EVP) dürfte es trotz Kritik an Vermögens-Steuersenkungen auch für Reiche (ein Problem des Aargaus ist ja, dass er wie Nachbar Solothurn über vergleichsweise wenig Reiche verfügt) schwierig werden, ist doch die Erhöhung des Kinderabzugs sehr populär.