Giezendanner verlangt Gleichbehandlung von Elektro-Nutzfahrzeugen der Kategorie B
Mit einer Motion will Benjamin Giezendanner (SVP/AG) den Bundesrat beauftragen, rechtliche Anpassungen vorzunehmen, damit Elektro-Nutzfahrzeuge mit einem Gesamtgewicht bis zu 4.25 t gegenüber konventionellen Nutzfahrzeugen bis 3.5 t nicht benachteiligt werden. Die Anforderungen an Fahrzeuge sowie Fahrzeugführer*innen müssen identisch sein und die technischen Anforderungen der Kategorie N1 statt wie bisher N2 entsprechen, verlangt Giezendanner.
Er begründet die Forderung so: Elektrische Nutzfahrzeuge sind aufgrund des Batteriegewichts schwerer als herkömmliche Fahrzeuge. Mit der von beiden Räten angenommenen Motion 18.3420 «Kompensierung des Gewichts elektrischer Batterien bei Lieferwagen der 3,5-Tonnen-Kategorie» sollte dieser Nachteil beseitigt werden.
Bei der Umsetzung der Motion wurden lediglich die Bestimmungen der Führerausweiskategorie und des Sonntags- und Nachtfahrverbots angepasst, weitere Benachteiligungen aber nicht beseitigt oder sogar neue geschaffen, schreibt Giezendanner. Elektrische Nutzfahrzeuge ab 3.5 t fallen in das Anforderungsprofil der Klasse N2 und gelten deshalb als Lastwagen oder schwere Motorwagen. Somit werde die potenzielle Kundschaft mit folgenden Nachteilen konfrontiert:
- Ausrüstpflicht für Fahrtenschreiber
- Auf den Binnenverkehr eingeschränktes Einsatzgebiet der Sonderregelung
- Einsatz eines Geschwindigkeitsbegrenzers
- Periodisches Prüfintervall, erstmals zwei Jahre nach der ersten Inverkehrsetzung, anschliessend nach zwei Jahren, dann jährlich
- Pflicht zur Anbringung eines Seitenunterfahrschutzes
- Installation und Manipulation des digitalen Fahrtenschreibers (Tachograph, folglich benötigt der Fahrer eine Fahrerkarte)
- Mitnahmepflicht eines Feuerlöschers sowie einer Notleuchte
- Keine Möglichkeit der Selbstabnahme für die Fahrzeugprüfung für die Garagenbetriebe
- Einschränkung der Fahrzeuganwendung durch allfällige Lastwagen-Fahr- oder -Überholverbote
Verständlicherweise harze deshalb der Absatz elektrischer Nutzfahrzeuge, heisst es in der Motion weiter. Dies obwohl gute und wirtschaftliche Fahrzeuge auf dem Markt erhältlich sind und in den Fahrzeugklassen darunter (Personenwagen) wie auch darüber (Schwerlastverkehr) die Elektromobilität zulegt. Für die Erreichung der CO2-Vorgaben sei eine rasche Zunahme der elektrifizierten Nutzfahrzeugflotte unabdingbar, so Giezendanner abschliessend.