Gewerbe begrüsst zusätzlichen bewilligungsfreien Sonntagsverkauf, und hofft auf mehr

Das Präsidium des Aargauischen Gewerbeverbandes (AGV) begrüsst den Gesetzentwurf des Regierungsrates zum Entwurf des Einführungsgesetzes zum Arbeitsrecht, welcher dem Grossen Rat zur Erstberatung und Beschlussfassung unterbereitet wird. Dies teilt der AGV mit.

Durch einen durch die Gemeinden zu bestimmenden weiteren bewilligungsfreien Sonntag – ausserhalb der Adventszeit – könnten regionale Anlässe attraktiver gestaltet werden und es werde regionalen Betrieben ermöglicht, ihre Dienstleistungen und Produkte anzubieten und den Kunden der Region vorzustellen, heisst es dazu weiter.

Trotz diesem positiven Gesetzesentwurf bedauert der Gewerbeverband laut Mitteilung, "dass das volle Potential der gesetzlichen Möglichkeiten des Arbeitsgesetzes nicht ausgeschöpft wird". Das Arbeitsgesetz erlaubt bis zu vier bewilligungsfreie Sonntage pro Jahr. Eine solche Erweiterung hätte dem Gewerbe noch mehr Flexibilität geboten.

AGV hofft auf Grossratsdebatte

Der AGV hofft, dass in der grossrätlichen Debatte diese Variante zusätzlich in Erwägung gezogen wird. Der AGV setzt sich weiter dafür ein, Spezialregelungen abzuschaffen, welche lediglich bestimmten Bereichen (z.B. Tankstellenshops) Vorrechte geben für längere Öffnungszeiten oder Wochenendöffnungszeiten.

Die Öffnungszeiten seien schweizweit zu liberalisieren, fordert er, wobei er dies gemeinsam mit den Arbeitnehmenden planen wolle. Damit könne Bürokratie abgeschafft und mehr Freiheit auf dem Arbeitsmarkt erzielt werden.

Vorgesehene Änderung geht auf eine Motion zurück

Die vorgesehene Änderung des Einführungsgesetzes zum Arbeitsrecht dient der Umsetzung der Motion Karin Koch Wick, Mitte (Sprecherin), Stefan Dietrich, SP, Hans-Ruedi Hottiger, parteilos, Sabina Freiermuth, FDP, Stefan Giezendanner, SVP, Dr. Tobias Hottiger, FDP, Markus Schneider, Mitte, Rita Brem-lngold, Mitte, Jürg Baur, Mitte, Suzanne Marclay-Merz, FDP, Daniel Mosimann, SP, Brigitte Vogel, SVP, Rahela Syed, SP, Urs Plüss, EVP, Martin Brügger, SP, Markus Dietschi, Grüne, vom 8. November 2022.

Gemeinden sollen in eigener Kompetenz einen dritten Verkaufssonntag pro Jahr festlegen dürfen

Darin geht es um bewilligungsfreie Sonntagsverkäufe zur Einführung eines dritten Sonntags, an dem Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in Verkaufsgeschäften ohne Bewilligung beschäftigt werden dürfen. Entsprechend dem Umsetzungsvorschlag des Regierungsrats sollen die Gemeinden in eigener Kompetenz einen dritten Verkaufssonntag pro Jahr festlegen dürfen.

Die davon ausgeschlossenen Sonntage werden unter anderem durch Verweis auf die kantonale Feiertagsregelung bezeichnet. Gemäss Grundsatzentscheid des Regierungsrats legt der Regierungsrat jeweils die beiden Adventsverkaufssonntage fest. Die Gemeinden sollen für die Adventszeit keinen dritten Sonntagsverkaufstag bestimmen können.

In Kraft voraussichtlich ab 1. September 2025

Die Regierung hat die referendumsfähige Vorlage am 24. Juni publiziert. Erst geht sie in die Kommissionsberatung, dann - voraussichtlich diesen Herbst schon - in den Grossen Rat. Wenn alles so läuft wie geplant, soll die Neuerung am 1. September 2025, also noch rechtzeitig vor dem Weihnachtseinkaufsrummel, in Kraft treten.