Gewalt an zwei Eritreer-Festivals: Bund hat bisher keine Kenntnis von Strafanzeigen oder rechtskräftigen Urteilen
In der zweiten Fragestunde dieser Session verwies Nationalrätin Martina Bircher (SVP/AG) darauf, dass es in den letzten Monaten immer wieder zu Eritreer-Ausschreitungen z.B. in Opfikon und Gerlafingen kam. Das SEM informierte daraufhin, dass sie die Verantwortlichen überprüfen, so Bircher. Sie wollte jetzt wissen:
Wie viele Strafanzeigen wurden nach Opfikon und Gerlafingen eingreicht? Wie viele Personen wurden bezüglich Flüchtlingseigenschaften nach Opfikon und Gerlafingen durch das SEM überprüft? Ist das Ergebnis der Überprüfung schon bekannt?
Asylminister Beat Jans antwortete darauf: "Geschätzte Frau Nationalrätin Bircher, ein Asylwiderruf ist grundsätzlich möglich, wenn ein Flüchtling die innere oder äussere Sicherheit der Schweiz verletzt oder gefährdet hat oder wenn er besonders verwerfliche strafbare Handlungen begangen hat." Die individuelle Prüfung und Beurteilung dieser Voraussetzung liege in der Zuständigkeit des SEM. Die betroffenen Personen müssen für entsprechende Vergehen rechtskräftig verurteilt worden sein, so Jans weiter. Deshalb sei das SEM auf gerichtsverwertbare Informationen seiner Sicherheitspartner, sprich der Kantone, und der zuständigen Gerichtsinstanzen angewiesen.
Das SEM wurde zwar von einigen seiner kantonalen Partner über Personen eritreischer Herkunft orientiert, die seit September 2023 an verschiedenen Orten in der Schweiz wegen Gewalttätigkeiten am Rande von eritreischen Festivals aufgegriffen und identifiziert worden sind. Es habe bisher jedoch keine Kenntnis von Strafanzeigen oder rechtskräftigen Gerichtsurteilen gegen diese Personen. Aktuell seien die Voraussetzungen für die Prüfung von möglichen Asylwiderrufen somit nicht gegeben. Jans: "Sobald dies der Fall ist, wird das SEM die entsprechenden Prüfungen unverzüglich aufnehmen."
Martina Bircher wollte es daraufhin genau wissen und fragte nach: "Geschätzter Herr Bundesrat, können Sie somit bestätigen, dass der Bund keine Kenntnis davon hat, dass aufgrund der Ausschreitungen unter den Eritreern irgendeine Strafanzeige eingegangen ist?"
Worauf Bundesrat Beat Jans antwortete: "Ich kann nur wiederholen, was ich gesagt habe: Dem SEM sind bis jetzt keine Strafanzeigen oder rechtskräftige Gerichtsurteile gegen Personen mitgeteilt worden."
Zwei weitere Anfragen stammen wiederum von Martina Bircher (SVP/AG). Sie schreibt, dass es in den letzten Monaten immer wieder zu Eritreer-Ausschreitungen z.B. in Opfikon und Gerlafingen kam. Das SEM informierte daraufhin, dass sie die Verantwortlichen überprüfen, so Bircher. Sie will jetzt wissen:
- Wie viele Strafanzeigen wurden nach
a. Opfikon und
b. Gerlafingen eingreicht?
- Wie viele Personen wurden bezüglich Flüchtlingseigenschaften nach
a. Opfikon und
b. Gerlafingen durch das SEM überprüft?
- Ist das Ergebnis der Überprüfung schon bekannt?