Gesetz über Berufs- und Weiterbildung für die zweite Beratung bereit

Der Grosse Rat hat am 23. April 2024 in erster Beratung den Entwurf für eine Änderung des Gesetzes über die Berufs- und Weiterbildung (GBW) ohne Änderungen beschlossen und keine Prüfungsaufträge überwiesen. Für die zweite Beratung schlägt der Regierungsrat infolge von Fragen aus der Beratung in der Kommission für Bildung, Kultur und Sport eine zusätzliche geringfügige Anpassung von § 17b betreffend Sportunterricht vor. Dies teilt die Regierung mit.

Aufgrund von Änderungsbedarf aus der Totalrevision des Schulgesetzes werden ausserdem eine zusätzliche Regelung im Bereich Datenschutz zu Ton-, Bild- und Videoaufnahmen (§ 64b) sowie eine Präzisierung bei der Bekanntgabe von rechtskräftigen Strafurteilen (§ 64c) beantragt. Damit bestehen auf der Sekundarstufe II diesbezüglich einheitliche Bestimmungen.

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