Gemeinden sollen dritten Verkaufssonntag selbst bestimmen können
Der Regierungsrat legt für jedes Jahr zwei Sonntage in der Adventszeit fest, an denen die Verkaufsgeschäfte ihr Personal ohne Bewilligung beschäftigen dürfen. Eine im Frühjahr 2023 überwiesene überparteiliche Motion des Grossen Rats verlangt, einen zusätzlichen bewilligungsfreien Sonntag einzuführen, damit regionalen oder lokalen Besonderheiten Rechnung getragen werden kann. Dazu ist eine Änderung des Einführungsgesetzes zum Arbeitsrecht notwendig. Dies teilt die Regierung mit.
Das Anhörungsverfahren zur Gesetzesänderung dauerte vom 5. Januar bis 5. April 2024. Nun hat der Regierungsrat dem Grossen Rat einen Entwurf der Änderung des Einführungsgesetzes zum Arbeitsrecht für die erste Beratung zur Beschlussfassung unterbreitet.
Demnach sollen die Aargauer Gemeinden für das jeweilige Gemeindegebiet einen dritten, bewilligungsfreien Sonntagsverkaufstag bestimmen können. Mit der Gesetzesänderung soll dem Bedürfnis entsprochen werden, so das regierungsrätliche Communiqué, "wegen regionaler oder kommunaler Anlässe einen zusätzlichen, bewilligungsfreien Sonntagsverkaufstag auf einen beliebigen Sonntag festlegen zu können". Ausgenommen davon sollen der Bundesfeiertag, die in der jeweiligen Gemeinde geltenden kantonalen Feiertage und die Adventszeit sein.