Folgen des Klimawandels auf die Intensität und Häufigkeit von Naturgefahren in Planung berücksichtigen

Folgen des Klimawandels auf die Intensität und Häufigkeit von Naturgefahren in Planung berücksichtigen
Nebeltag über dem St. Galler Rheintal. Foto: MKU

In einer am 4. März im Grossen Rat eingereichten Interpellation stellen Matthias Betsche, GLP, Möriken-Wildegg (Sprecher), Thomas Baumann, Grüne, Suhr, Martin Brügger, SP, Brugg, Christian Minder, EVP, Lenzburg, Karin Koch Wick, Mitte, Bremgarten, Fragen zum Einbezug der Folgen des Klimawandels auf die Intensität und Häufigkeit von Naturgefahren in planerischen Grundlagen und Entscheidfindung

Begründung: Die Kantone und Gemeinden sind vom Bund verpflichtet, den Schutz vor Naturgefahren bei der Raumplanung einzubeziehen. Der Raumplanung kommt bezüglich Naturgefahren die Aufgabe zu, dafür zu sorgen, dass das Schadenpotenzial in Gefahrengebieten nicht zunimmt, sondern im Gegenteil langfristig abnimmt. Zu diesen Naturgefahren zählen beispielsweise Hochwasser, Rutschungen, Sturz, Absenkungen, Steinschlag etc.

Auswirkungen des Klimawandels sind in der Schweiz bereits spürbar

Die Risiken durch Naturgefahren nehmen aufgrund der steigenden Werte der Infrastrukturen, der Ausbreitung der Siedlungen in Gefahrenzonen und der Auswirkungen des Klimawandels zu, heisst es in der Interpellation. Die Auswirkungen des Klimawandels seien in der Schweiz bereits spürbar, wie zum Beispiel durch die Zunahme starker Regenfälle oder Hitzewellen. Der Klimawandel werde in Zukunft zu einer Zunahme der Häufigkeit und Intensität von Extremereignissen führen.

Auch seltene Extremereignisse wie ein Jahrhundertniederschlag fallen deutlich heftiger aus, schreiben die Interpellanten weiter. Beobachtungen des Bundesamtes für Umwelt und anderer Institute verdeutlichen demnach, dass die Folgen des Klimawandels bereits heute messbar sind.

Beispielsweise durch Zunahme und Intensivierung von kurzen/intensiven Niederschlagsereignissen, die sich auf lokale Überschwemmungen und Oberflächenabflüsse auswirken oder erhöhte Erosion und Sedimentbildung aufgrund des Temperaturanstiegs und der Veränderungen im periglazialen Bereich.

Nun stellen die Interpellanten dem Regierungsrat folgende Fragen:

1. Ist die heutige Wissensgrundlage ausreichend, um den Klimawandel auch in den kantonalen Planungen und Massnahmen zu berücksichtigen und um allgemeine Handlungsempfehlungen zum künftigen Umgang mit Naturgefahren auszuarbeiten?

2. Wie schätzt der Regierungsrat die Auswirkungen des Klimawandels auf Naturgefahren im Kanton Aargau ein? Welche Prognosen bestehen hierzu für die Zukunft?

3. Welche kantonalen raumplanerischen Grundlagen (wie zum Beispiel Richtplan, AGIS, usw.) nehmen Bezug auf Naturgefahren im Kanton Aargau bzw. in welchen kantonalen raumplanerischen Grundlagen werden die Naturgefahren explizit berücksichtigt?

4. Bestehen im Kanton Aargau die erforderlichen Analysen und raumplanerischen Grundlagen in Bezug auf alle im Kantonsgebiet bekannten, klimabedingten Umweltrisiken und Klimafolgeschäden nach Regionen, Eintrittswahrscheinlichkeit, Schadenhäufigkeit und finanziellem Schadensausmass? In welchen Bereichen bestehen allenfalls Lücken oder angesichts der Klimawandel-Entwicklung nicht mehr aktuelle Grundlagen und Handlungsempfehlungen?

5. Berücksichtigen die heutigen, statischen kantonalen Gefahrenkarten, Baunormen und Pläne, welche auf Klimamittelwerten vergangener Beobachtungsperioden beruhen, sich verändernde klimatische Bedingungen? Braucht es eine Aktualisierung?

6. Verfügt der Regierungsrat über eine Strategie und über Planungsgrundsätze, wie klimawandelbedingten Schäden vorgebeugt und wie die Schäden behoben werden sollen?

7. Inwiefern findet der Klimawandel und dessen Folgen Eingang in die Rechnungsmodelle und die Risikoabschätzung der AGV – auch in Bezug auf die Prämien?

8. Angesichts der Auswirkungen des Klimawandels auf Naturgefahren, wie und durch wen sollen vorbeugende Massnahmen und Schadensbehebung finanziert werden?

9. Welche kantonalen Massnahmen können in grundsätzlicher Hinsicht in Betracht gezogen werden, um das präventive Potenzial der Raumplanung im Bereich der Naturgefahren von den Gemeinden und vom Kanton weiter zu optimieren? Wie könnte das präventive Potential der Raumplanung in Bezug auf Naturgefahren im Kanton Aargau weiter gestärkt werden?

10. Ist der Regierungsrat bereit, eine Anpassung bzw. Aktualisierung der raumplanerischen Grundlagen und Entscheidfindungen betreffend Einbezug der Folgen des Klimawandels auf Naturgefahren zu prüfen und an die Hand zu nehmen, damit Mensch, Natur und Infrastruktur von den sich entwickelnden Auswirkungen des Klimawandels ausreichend geschützt sind?

11. Wie gedenkt der Regierungsrat die GebäudeeigentümerInnen und deren BewohnerInnen zu unterstützen?