Finanz- und Lastenausgleich: Die Mitte fordert eine Überprüfung bei den Nehmergemeinden mit einem Steuerfuss von unter 100 %

Finanz- und Lastenausgleich: Die Mitte fordert eine Überprüfung bei den Nehmergemeinden mit einem Steuerfuss von unter 100 %
Der Finanz- und Lastenausgleich steht wieder einmal auf dem Prüfstand. Foto: MKU

Der innerkantonale Finanz- und Lastenausgleich ist ein komplexes Gebilde, bei dem man immer wieder schauen muss, ob es noch den Gegebenheiten entspricht oder ob es angepasst werden muss. Nun hat der Regierungsrat dem Grossen Rat einen Wirkungsbericht zum Finanz- und Lastenausgleich unterbreitet und gestützt darauf Optimierungen vorgeschlagen.

Es kann erfreulicherweise festgestellt werden, dass das Finanzausgleichsmodell bei den Aargauer Gemeinden eine grosse Akzeptanz geniesst. Das schreibt Die Mitte Aargau in ihrer Vernehmlassungs-Antwort. Trotzdem seien einzelne Optimierungen sinnvoll. Die Einführung soll schrittweise erfolgen, damit die Auswirkungen auf betroffene Gemeinden besser abgefedert werden können. Das wird von der Mitte Aargau unterstützt, wie sie weiter schreibt.

Soziallastenausgleich - Ja zur Reduktion Grundbeitrag
Gemeinden mit einem überdurchschnittlich hohen Anteil an Personen, die auf Sozialhilfe angewiesen sind, erhalten Beiträge aus dem Soziallastenausgleich. Im Gegenzug zahlen Gemeinden mit einem sehr tiefen Anteil eine Abgabe. Der Wirkungsbericht zeigt nun, dass die dafür festgelegten Grundbeiträge zu stark wirken und angepasst werden sollen, so Die Mitte.
 
Räumlich-struktureller Lastenausgleich - Überprüfung Zahlengrundlage verlangt
Gemeinden, deren Gemeindegebiet zu einem grossen Teil aus Nicht-Siedlungsfläche besteht, erhalten Beiträge aus dem räumlich-strukturellen Lastenausgleich. Damit werden die Sonderlasten abgegolten, die sich vorwiegend in ländlichen und peripheren Gemeinden ergeben wie z. B. Erschliessung verstreuter Siedlungen, Landschaftspflege, etc. Im Wirkungsbericht habe sich nun gezeigt, heisst es in der Mitteilung weiter, "dass die aktuelle Berechnung einen eher zufälligen Beitragsanspruch generiert, der kaum nachvollziehbar ist". Aus diesem Grunde rege der Regierungsrat an, den Indikator auf «Strassenlänge pro Kopf» zu wechseln. Diese Anpassung ist für die Mitte sinnvoll, "wir lehnen aber die aktuell vorliegende Berechnungsgrundlage ab. Bei der Grundlage ist es wichtig und richtig, dass all jene Strassen berücksichtigt werden, für deren Bau und Unterhalt die Gemeinden auch zuständig sind. Das ist im Moment nicht der Fall".
 
Ausbau Lastenausgleich auf Pflegekosten wird abgelehnt
Die Gesundheitskosten und dabei insbesondere die Pflegefinanzierung stellen die Gemeinden vor eine grosse Herausforderung. Aus diesem Grunde haben verschiedene Gemeinden den Wunsch geäussert, dass der Finanzausgleich mit den Gesundheitskosten erweitert werden soll. Der Regierungsrat lehnt diese Forderung aber vorläufig ab. Mit der Umsetzung der beschlossenen Gesundheitspolitischen Gesamtplanung und der Einführung der einheitlichen Finanzierung von ambulanten und stationären Leistungen wird das gesamte System fundamental überarbeitet. Zum jetzigen Zeitpunkt eine isolierte Einführung eines Pflegelastenausgleichs im Finanzausgleich zu forcieren, lehnt die Mitte ebenfalls ab.
 
Fazit
Die Mitte Aargau unterstützt die Optimierungen im Finanzausgleich mit den verlangten Anpassungen im räumlich-strukturellen Lastenausgleich, fordert aber auch eine Überprüfung bei den Nehmergemeinden mit einem Steuerfuss von unter 100 %