Familienzulagen sollen um 10 Franken monatlich steigen
Der Regierungsrat beantragt dem Grossen Rat, das Einführungsgesetz zum Bundesgesetz über die Familienzulagen (EG Familienzulagengesetz, EG FamZG) teilweise zu revidieren. Die Botschaft beinhaltet die Erhöhung der Familienzulagen um 10 Franken pro Monat sowie weiteren Anpassungsbedarf.
Das bedeutet konkret, dass die Kinderzulage von 200 auf 210, die Ausbildungszulage von 250 auf 260 Franken monatlich steigen soll. Die Kosten dafür betragen 15 Millionen Franken jährlich. Das Inkrafttreten ist auf den 1. Januar 2026 geplant.
Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, Selbständigerwerbende sowie Nichterwerbstätige mit bescheidenem Einkommen erhalten Familienzulagen, sofern sie die im Bundesgesetz über die Familienzulagen und Finanzhilfen an Familienorganisationen vom 24. März 2006 verankerten Anspruchsvoraussetzungen erfüllen.
Der Bund hat Mindestansätze für die Zulagen festgelegt. Diese betragen für Kinder bis zu ihrem vollendeten 16. Lebensjahr 200 Franken pro Monat und die Ausbildungszulagen für Jugendliche müssen mindestens 250 Franken pro Monat betragen. Im Kanton Aargau entsprechen die Familienzulagen heute diesen Mindestansätzen. Die vom Grossen Rat als Postulat überwiesene (21.12) Motion der SP-Fraktion vom 5. Januar 2021 fordert eine Erhöhung der Familienzulagen.
Zwei Drittel zeigten sich in Anhörung einverstanden
Die grundsätzliche Erhöhung der Familienzulagen fand in der Anhörung bei den politischen Parteien eine Zustimmungsquote (völlig/eher einverstanden) von 68 Prozent, bei den Gemeinden von 92 Prozent, bei den Verbänden von 67 Prozent und bei den weiteren Akteuren von 67 Prozent.
Der Regierungsrat beantragt dem Grossen Rat mit der Botschaft, das Gesetzgebungsprojekt vor dem Hintergrund der Anhörungsergebnisse ohne Änderungen des regierungsrätlichen Vorschlags weiterzuverfolgen und die Familienzulagen um 10 Franken zu erhöhen. Unter Berücksichtigung der aktuellen wirtschaftlichen Lage würde eine stärkere Erhöhung als 10 Franken aus der Optik des Regierungsrats eine zu grosse Mehrbelastung für die Arbeitgebenden im Kanton Aargau darstellen. Der Regierungsrat erachtet die Erhöhung der Familienzulagen (Kinderzulage und Ausbildungszulage) um je 10 Franken weiterhin als sinnvoll, finanziell tragbar und als einen Kompromiss zwischen dem Status quo und einer weitergehenden Erhöhung.
Weiterer Anpassungsbedarf
Die Defizitgarantie des Kantons für die kantonale Familienausgleichskasse ist überholt, weshalb die entsprechende Bestimmung im EG FamZG aufgehoben werden soll. Um Rechtssicherheit zu schaffen, sollen weiter die kantonalen Anerkennungsvoraussetzungen für private Familienausgleichskassen präzisiert werden.
Schliesslich ist zur Steigerung der Transparenz, Effizienz und Stärkung des Wettbewerbs zwischen den Familienausgleichskassen die Schaffung einer gesetzlichen Grundlage für die Veröffentlichung der Leistungskennzahlen der im Kanton Aargau tätigen Familienausgleichskassen vorgesehen. Alle politischen Parteien sowie grossmehrheitlich die Verbände und Gemeinden, die sich in der Anhörung äusserten, stimmen der Vorlage zu. Vor diesem Hintergrund verfolgt der Regierungsrat die vorgeschlagenen Gesetzesbestimmungen weiter.
Inkraftsetzung auf 1. Januar 2026 geplant
Die parlamentarischen Beratungen im Grossen Rat sind für Juni 2024 (1. Beratung) beziehungsweise für das 1. Quartal 2025 (2. Beratung) vorgesehen. Das Inkrafttreten der vorgeschlagenen Änderungen ist – vorbehältlich eines Referendums – auf den 1. Januar 2026 geplant.