Interpellation von Andreas Meier: Erträge aus russischen Zentralbankgeldern für die Ukraine-Hilfe verwenden
Nationalrat Andreas Meier (Mitte/AG) hat in der Frühlingssession eine Interpellation eingereicht. Darin schreibt er: Das Parlament beauftragte den Bundesrat mit der Überweisung der gleichlautenden Motionen 23.3264-68 Massnahmen zu ergreifen, um auf internationaler Ebene die Grundlagen für einen Reparationsmechanismus zu Gunsten eines völkerrechtswidrig angegriffenen Staates zu erarbeiten.
In diesem Zusammenhang bittet er den Bundesrat um die Beantwortung folgender Fragen:
- Wo steht der Bundesrat bei der Umsetzung der fünf gleichlautenden Motionen «Völkerrechtliche Grundlagen für Reparationszahlungen an die Ukraine» (23.3264-68)?
- Wie schätzt der Bundesrat die aktuellen Entwicklungen zum Einzug der Zinserträge russischer Zentralbankgelder in der EU ein?
- In welcher Höhe sind Vermögenswerte der russischen Zentralbank aktuell in der Schweiz immobilisiert?
- Werden die Renditen der immobilisierten russischen Zentralbankgelder in der Schweiz den Geschäftsbanken oder den russischen Eigentümern verbucht?
- Können die Geschäftsbanken die Vermögenswerte als Fremdkapital auch für ihre Investmentbanking-Geschäfte einsetzen?
- Welche Anpassung einer bestehenden gesetzlichen Grundlage oder welche neue gesetzliche Grundlage bräuchte es, um die Zinserträge einzuziehen?