Einbürgerungsgesetz: Grüne lehnen Vorlage als "verfassungswidrig" ab

Die vorliegende Gesetzesänderung über das Kantons- und Gemeindebürgerrecht strebt eine Verschärfung der Voraussetzungen für eine ordentliche Einbürgerung ausländischer Personen an. Dies lehnen die Grünen aus zwei Gründen dezidiert ab, wie sie in ihrer Vernehmlassungsantwort schreiben:

  • Die Einführung eines strafrechtlichen Leumunds in §8 KBüG widerspreche den in der Bundesverfassung verankerten Prinzipien der Verhältnismässigkeit (Art. 5) und Rechtsgleichheit (Art. 8). Die Grünen "lehnen diese verfassungswidrige Gesetzesänderung dezidiert ab", sie sie schreiben.  
  • Die Erhöhung der Sprachkompetenz treffe vor allem Personen, welche für unsere Gesellschaft zwingend nötige Arbeiten erledigen, z.B. Reinigung, Kehrrichtabfuhr und diverse weitere Dienstleistungen. Die Grünen fordern stattdessen eine Erhöhung von Deutschkurs -Angeboten in der Erwachsenbildung oder Familienzentren. Solche Angebote führen zu einer Verbesserung der Sprachkenntnisse und haben einen echten Nutzen für die betroffenen Personen und die Gesellschaft, so die Grünen weiter.

Kompetenz ans Departement übergeben

Hingegen begrüssen die Grünen die Übertragung des Einbürgerungsverfahrens an das zuständige Departement. Die Einbürgerungen werden bereits in 12 Kantonen und diversen Aargauer Gemeinden von der Verwaltung oder der Exekutive abschliessend entschieden. Diese Massnahme diene der Versachlichung und Effizienzsteigerung der Einbürgerungsverfahren.