Einbürgerungen: Für FDP ein Privileg, kein Automatismus

Einbürgerung und Kriminalität passen nicht zusammen. Wer schwere Straftaten begangen hat, kann nicht denselben Anspruch auf Einbürgerung erheben wie jene, die sich an unsere Gesetze halten. Das antwortet die FDP Aargau zu einer Anhörungsvorlage des Regierungsrats.

In der Revision des kantonalen Einbürgerungsrechts sind strengere Regeln für die ordentliche Einbürgerung geplant: Das Gesetz über das Kantons- und Gemeindebürgerrecht (KBüG) soll höhere Anforderungen an den strafrechtlichen Leumund und die Sprachkompetenzen stellen. Zudem wird vorgeschlagen, die Zuständigkeiten für die Erteilung des Kantonsbürgerrechts sowie die Beschwerdeinstanzen bei Einbürgerungsentscheiden der Gemeinden neu zu regeln.

 Einbürgerung setzt Rechtsbewusstsein voraus

Dazu gehört an erster Stelle die Achtung von Recht und Ordnung. Die FDP Aargau befürwortet deshalb laut Mitteilung die vom Regierungsrat vorgeschlagene Verschärfung im Bereich des strafrechtlichen Leumunds. Ein Einbürgerungsgesuch soll nur stellen können, wer in den letzten zehn Jahren nicht wegen eines Verbrechens und in den letzten fünf Jahren nicht wegen eines Vergehens verurteilt wurde. So werde das Vertrauen der Bürgerinnen und Bürger in die Einbürgerungspolitik gestärkt, schreibt die FDP weiter.

 Wer Bürger werden will, muss mitreden können

Integration gelinge dann, "wenn wir eine gemeinsame Sprache sprechen – im Alltag, im Beruf und in der Politik". Gute Sprachkenntnisse seien daher unverzichtbar für ein aktives und gemeinsames Miteinander. Die heutigen Mindestanforderungen für Deutschkenntnisse bei Einbürgerungen in Wort (Niveau B1) und Schrift (Niveau A2) seien zu niedrig. Die FDP setzt sich "für eine moderate Erhöhung um je eine Stufe auf B2 mündlich und B1 schriftlich ein". Nur so kann eine aktive Teilhabe der Einbürgerungswilligen am gesellschaftlichen und politischen Leben gewährleistet werden.

 FDP: Zuständigkeiten haben sich bewährt

Mit der Erteilung des Kantonsbürgerrechts unterstreicht der Grosse Rat die Bedeutung dieses Rechtsaktes und bringt seine Wertschätzung für die Einbürgerungswilligen zum Ausdruck. Die Praxis zeigt, dass die Prüfung der Gesuche durch die zuständige Kommission und den Grossen Rat mit vertretbarem Aufwand erfolgen kann. Eine Übertragung dieser Zuständigkeit an das Departement Volkswirtschaft und Inneres lehnt die FDP deshalb ebenso ab wie eine Änderung der Beschwerdeinstanzen bei Einbürgerungsentscheiden der Gemeinden.

Anhörungsantwort der FDP Aargau