Wie wird das Gesundheitsgesetz geändert?
Derzeit finden im Aargau auf kantonaler Ebene diverse Vernehmlassungen statt. Die wohl interessanteste betrifft die Änderung des Gesundheitsgesetzes. Sie geht am 8. März zu Ende. Darum geht es: Neu sollen die kantonale Kompetenz über die Zulassung zur Abrechnung zulasten der obligatorischen Krankenpflegeversicherung (Zulassungsverfahren) und die Höchstzahlen bei der Zulassung von Ärztinnen und Ärzten geregelt werden.