Das empfiehlt der Regierungsrat zu den kantonalen Abstimmungen vom 18. Mai
Am 18. Mai 2025 gelangen keine eidgenössischen Vorlagen zur Abstimmung, jedoch wird über zwei kantonale Vorlagen abgestimmt: Über die Änderung vom 3. Dezember 2024 des Steuergesetzes (StG) sowie über die Aargauische Volksinitiative "Lohngleichheit im Kanton Aargau – jetzt!" vom 12. Juni 2024. Die Änderung des Steuergesetzes gelangt nur zur Abstimmung, sofern die Motion der Fraktionen SP und Grüne (25.30) betreffend Moratorium für das 1. Umsetzungspaket der Steuerstrategie vom Grossen Rat nicht spätestens am 18. März 2025 überwiesen wird. Die Beratung im Grossen Rat ist für die Sitzung vom 4. März 2025 vorgesehen. Dies teilt die Staatskanzlei mit.
Entlastung um 150 Millionen jährlich
Mit der vorliegenden Änderung des Steuergesetzes ("Steuergesetzrevision 2025") werden Steuern gezielt gesenkt, heisst es in der Mitteilung. Neu können höhere Kinderabzüge und höhere Abzüge für Drittbetreuungskosten geltend gemacht werden. Für berufsorientierte Aus- und Weiterbildungskosten gilt ebenfalls neu ein deutlich höherer Abzug. Weiter werden die Vermögenssteuern sowie die Gewinnsteuern für Vereine, Stiftungen und übrige juristische Personen gesenkt.
Die Revision entlastet die Steuerpflichtigen um jährlich rund 150 Millionen Franken (78 Millionen Kantonssteuern, 72 Millionen Gemeindesteuern). Die Steuergesetzrevision 2025 wird durch die Mehreinnahmen aus der bereits am 1. Januar 2025 in Kraft gesetzten Steuergesetzrevision Schätzungswesen (Liegenschaftsbewertung) finanziert. Sie ist laut Mitteilung eine zentrale Massnahme der Steuerstrategie 2022–2030, mit der sich der Kanton Aargau für alle Einkommens- sowie Vermögensstufen unter den zehn steuerlich attraktivsten Kantonen positionieren will.
Regierung lehnt Volksinitiative ab
Die Aargauische Volksinitiative "Lohngleichheit im Kanton Aargau – jetzt!" wurde am 12. Juni 2024 mit 3'281 gültigen Unterschriften eingereicht. Sie fordert obligatorische Lohnanalysen bereits für Unternehmen ab 50 Mitarbeitenden statt wie aktuell 100 sowie die Wiedereinführung einer kantonalen Fachstelle für Gleichstellung als Kontroll- und Meldestelle. Der Regierungsrat unterstützt die verfassungsmässige Gleichstellung von Frau und Mann, lehnt die Initiative jedoch ab. Er plädiert für schweizweit einheitliche Regelungen zur Lohnanalyse, da, wie es in der Mittilung heisst, "kantonale Unterschiede die Umsetzung für Unternehmen mit mehreren Standorten erschweren. Zudem hat sich im Kanton Aargau die dezentrale Verantwortung für die Gleichstellung ohne zentrale Fachstelle bewährt".