"Damit verlumpt kein Bundesrat nach dem Rücktritt" - Burgherr will abgestufte Anpassung der Bundesratsrente

Der Aargauer SVP-Nationalrat Thomas Burgherr verlangt in einer am 21. März 2025 eingereichten Motion, das Rentensystem für Bundesräte soll so angepasst werden, dass Bundesräte dem BVG unterstellt werden und reguläre PK- und AHV-Leistungen erhalten, jedoch die ersten zwei Jahre nach dem Rücktritt oder nach der Abwahl die bisherige Pauschalrente bekommen, um eine Übergangszeit zu gewährleisten, sofern sie das Rentenalter noch nicht erreicht haben.
Burgherr schreibt zu seiner Forderung: "Mit diesem Vorschlag verlumpt kein Bundesrat nach dem Rücktritt. Die heute jedoch stossende und nicht mehr zeitgemässe Sonderbehandlung wird in eine moderne Altersvorsorge überführt, ähnlich wie das heute viele Kantone mit ihren Regierungsräten handhaben."
Die Magistratspersonen des Bundes (Bundesräte, Bundesrichter sowie Bundeskanzler) sind aktuell während ihrer Amtszeit nicht den Regelungen des Bundesgesetzes über die berufliche Alters-, Hinterlassenen und lnvalidenvorsorge (BVG) unterstellt. Stattdessen können ehemalige Magistratspersonen nach ihrem Ausscheiden aus dem Amt ein jährliches Ruhegehalt in der Höhe einer halben Jahresbesoldung beziehen, was heute rund 240'000 Franken sein dürfte, so Burgherr.
Magistratspersonen könnten aber in die berufliche Vorsorge eingebunden werden, zum Beispiel mit einer Versicherung im «Kaderplan Bund» der PUBLICA. Ihre bis zur Wahl angesparten Vermögen werden dort einfliessen, heisst es weiter in der Motion. Dass mit der hier vorgeschlagenen Lösung nach einer Übergangszeit nicht mehr alle Bundesräte die gleiche Höhe an Rentengeldern ausbezahlt bekommen und die Rente möglicherweise unter der heutigen Pauschalrente liegt, seu eine bewusste Konsequenz des Vorschlages, schreibt Burgherr weiter.
Denn das würde unser Milizsystem und die Eigenverantwortung betonen. Bevor man Bundesrat wird, bringen diese Personen unterschiedliche Voraussetzungen mit bezüglich Altersvorsorge. Das soll sich auch bei der Rente später abbilden, was mehr als fair sei, so Burgherr. Wer vorher schon mehr gespart habe für das Alter, und auch während dem Amt und nach dem Rücktritt noch spare, soll dafür belohnt werden.
"Würdiges, unabhängiges und eigenverantwortliches Leben nach dem Rücktritt"
Bei einem hohen Bruttolohn von rund 473'000 Franken im Jahr plus 30'000 Franken Spesenpauschale und diverser Privilegien und Annehmlichkeiten, die nicht selber berappt werden müssen, sollte ein würdiges, unabhängiges und eigenverantwortliches Leben nach dem Rücktritt und ins Alter hinein wohl genug abgesichert sein auch ohne Pauschalrente und Sondersettings. Burgherr fragt abschliessend: "Wie können wir glaubhaft am allgemeinen Rentensystem herumschrauben, wenn wir nicht bei den teuren Sonderlösungen der obersten politischen Behörden anfangen?"