Chronische Schlafstörungen: was kann der Aargau tun?
In einer Interpellation stellen Tobias Hottiger, FDP, Zofingen (Sprecher), Karin Faes, FDP, Schöftland, und Sabina Freiermuth, FDP, Zofingen, Fragen an die Regierung zu Prioritäten in der Gesundheitsförderung und Prävention.
Begründung: Im Bereich der Prävention nichtübertragbarer Krankheiten kommen den kantonalen Gesundheitsbehörden wichtige Aufgaben zu. Neueste Erkenntnisse müssten dabei angemessen berücksichtigt werden und gegebenenfalls zu notwendigen Veränderungen führen, sonst komme es zu Nachteilen der schutzbedürftigen Bevölkerung, heisst es im Vorstoss.
In der Gesundheitsförderung und Prävention bestehe die Herausforderung darin, die begrenzten finanziellen und personellen Ressourcen so einzusetzen, dass für die Bevölkerung der grösstmögliche Nutzen entsteht.
Kürzlich hat der Regierungsrat in einer Medienmitteilung bekannt gegeben, dass in der Gesundheitsförderung die drei bereits bestehenden Schwerpunktprogramme «Bewegung und Ernährung», «Psychische Gesundheit» und «Gesundheitsförderung im Alter» ab dem Jahr 2025 nach Lebensphasen ausgerichtet werden. Neu führt der Kanton Aargau die beiden Schwerpunktprogramme «Gesundheitsförderung in der Kindheit» und «Gesundheitsförderung in der Jugend» ein.
Viel mehr Absenzen und Präsentismus
Es sei unbestritten, so die beiden Interpellantinnen und Tobias Hottiger, dass die erwähnten Themen, auf die der Fokus seit Jahren gelegt wird, eine hohe Relevanz besitzen. Allerdings gebe es weitere Problemzonen, die grosse volkswirtschaftliche Auswirkungen haben. Dazu gehören chronische Schlafstörungen. Eine Studie des nicht gewinnorientierten Think Tank RAND zeigt die sozialen und ökonomischen Kosten von Schlafstörungen bei Erwachsenen auf. So verlieren Arbeitnehmende, die unter chronischen Schlafstörungen leiden, doppelt so viel Arbeitszeit aufgrund von Absenzen und Präsentismus wie Arbeitnehmende ohne Schlafstörungen.
Auch führen Schlafstörungen zu einer 75–88% höheren Wahrscheinlichkeit von Fehlern und Unfällen am Arbeitsplatz, heisst es im Vorstoss weiter. Das habe sowohl auf Arbeitgebende als auch auf Arbeitnehmende erhebliche Auswirkungen. Unter dem Strich gehe die Studie davon aus, dass eine wirksame Behandlung von chronischen Schlafstörungen in der Schweiz zu einer Steigerung des BIP von 1,31% führen würde. Dies entspreche 10,2 Mia. CHF.
Beträchtliche Kosten und Schäden durch chronische Schlafstörungen
Heruntergebrochen auf den Kantonaargau lassen diese Zahlen beträchtliche Kosten und Schäden durch chronische Schlafstörungen erwarten, was eine Gegenstrategie rechtfertige. Gesundheitsförderung Schweiz sucht im Rahmen des Calls for Proposals 2025 Projekte zum Thema «Chronische Schlafstörungen – von der Frühintervention bis zur Vermeidung von Folgeschäden».
Auch diese Ausschreibung unterstreiche die Relevanz von chronischen Schlafstörungen in Zusammenhang mit Gesundheitsförderung und Prävention. Zudem gewinne das Thema auch auf Bundesebene an Bedeutung (siehe zahlreiche in den letzten Monaten eingereichte Vorstösse: Motion 24.4057 Damian Müller, Interpellation 23.4187 Beat Walti, Postulat 24.3784 Manuela Weichelt).
In diesem Kontext wird der Regierungsrat gebeten, die folgenden Fragen zu beantworten:
1. Aufgrund welcher Kriterien werden im Kanton Aargau die Prioritäten hinsichtlich inhaltlicher Schwerpunkte in der Gesundheitsförderung und Prävention gesetzt?
2. Wie wird sichergestellt, dass die eingesetzten Gelder zielgerichtet und effizient verwendet werden? Gibt es in diesem Zusammenhang eine Überprüfung der Wirksamkeit der ergriffenen Massnahmen?
3. Ist der Regierungsrat darüber informiert, wo die Gesundheitsförderung und Prävention im Kanton Aargau bei der Diagnose, Behandlung und Verminderung der negativen Konsequenzen von chronischen Schlafstörungen steht?
4. Kann der Regierungsrat den volkswirtschaftlichen Schaden, der durch chronische Schlafstörungen im Kanton Aargau verursacht wird, beziffern?
5. Welcher Stellenwert kommt dem Thema chronische Schlafstörungen zukünftig im Rahmen der Gesundheitsförderung und Prävention im Kanton Aargau zu