Christoph Riner will Fehlanreize in der Asylpolitik reduzieren

Mit einer neu eingereichten Morion will Nationalrat Christoph Riner (SVP/AG) den Bundesrat beauftragen, die Rechtsgrundlagen anzupassen, damit ein Gesuch für eine Aufenthaltsbewilligung von vorläufig aufgenommenen Personen, Personen mit einem Ausweis N oder ohne Ausweis frühestens nach 10 Jahren möglich ist.

Er schickt seinem Anliegen folgendes voraus: Vorläufig Aufgenommene seien Personen, die aus der Schweiz weggewiesen wurden, der Vollzug ist aber momentan unzulässig (Verstoss gegen Völkerrecht), unzumutbar (konkrete Gefährdung des Ausländers) oder unmöglich (vollzugstechnische Gründe).

Heute können vorläufig Aufgenommene unter Berücksichtigung der Integration, der familiären Verhältnisse und der Zumutbarkeit einer Rückkehr in den Herkunftsstaat bereits nach 5 Jahren ein Gesuch um Erteilung einer Aufenthaltsbewilligung einreichen. Alleine in den Jahren 2021-2024 habe das SEM in über 19'000 Fällen seine Zustimmung erteilt.

Chance auf Aufenthaltsbewilligung nach 5 Jahren ist Riner zu früh

Per Ende November 2024 hielten sich insgesamt 42'979 Personen mit einer vorläufigen Aufnahme in der Schweiz auf. Dass vorläufig aufgenommene Personen bereits nach kurzer Zeit eine Aufenthaltsbewilligung beantragen können, widerspreche dem Grundsatz der Vorläufigkeit, schreibt Riner, und weiter: "In der Praxis werden vorläufige Aufnahmen auch nicht jährlich geprüft. Im Jahr 2023 überprüfte das SEM lediglich 330 und im Jahr 2024 1'210 vorläufige Aufnahmen (Überprüfungen werden erfasst, wenn es nicht zur Aufhebung bzw. zum Erlöschen gekommen ist). Die heutige Praxis beeinträchtigt das ganze System der Asylpolitik und setzt klare Fehlanreize."