Cédric Wermuth: was geht in Sachen "Intervention bei gefährdeten und radikalisierten Personen"?

Der "Nationale Aktionsplan zur Verhinderung und Bekämpfung von Radikalisierung und gewalttätigem Extremismus 2023 – 2027" des Sicherheitsverbundes Schweiz sieht als Massnahme 5.4. die "Intervention bei gefährdeten und radikalisierten Personen vor". Das Dokument hält allerdings auf Seite 21 auch fest, dass "diese Bestrebungen auf­grund der fehlenden Ressourcen und Zuständigkeiten bislang noch nicht umgesetzt" worden seien (Stand 2021). Dies schreibt Nationalrat Cédric Wermuth (SP/AG) in einer Interpellation. Er bittet den Bundesrat deshalb um die Beantwortung folgender Fragen:

- Hat sich diesbezüglich etwas getan? 

- Wurden die Zuständigkeiten bei der Umsetzung dieser Massnahme inzwischen geklärt? 

- Wurden Arbeiten zur Umsetzung der Massnahme 5.4. inzwischen ergriffen?

- Inwiefern fördert der Bund die Umsetzung dieser Massnahme sowie spezifische Angebote zur Förderung des Ausstiegs aus der Radikalisierung und der Reintegration?