Cédric Wermuth: was geht in Sachen "Intervention bei gefährdeten und radikalisierten Personen"?
Der "Nationale Aktionsplan zur Verhinderung und Bekämpfung von Radikalisierung und gewalttätigem Extremismus 2023 – 2027" des Sicherheitsverbundes Schweiz sieht als Massnahme 5.4. die "Intervention bei gefährdeten und radikalisierten Personen vor". Das Dokument hält allerdings auf Seite 21 auch fest, dass "diese Bestrebungen aufgrund der fehlenden Ressourcen und Zuständigkeiten bislang noch nicht umgesetzt" worden seien (Stand 2021). Dies schreibt Nationalrat Cédric Wermuth (SP/AG) in einer Interpellation. Er bittet den Bundesrat deshalb um die Beantwortung folgender Fragen:
- Hat sich diesbezüglich etwas getan?
- Wurden die Zuständigkeiten bei der Umsetzung dieser Massnahme inzwischen geklärt?
- Wurden Arbeiten zur Umsetzung der Massnahme 5.4. inzwischen ergriffen?
- Inwiefern fördert der Bund die Umsetzung dieser Massnahme sowie spezifische Angebote zur Förderung des Ausstiegs aus der Radikalisierung und der Reintegration?