Cédric Wermuth: national und regional marktmächtige Medienunternehmen sollen Besitz- und Eigentumsverhältnisse offenlegen müssen

Cédric Wermuth: national und regional marktmächtige Medienunternehmen sollen Besitz- und Eigentumsverhältnisse offenlegen müssen
SP Schweiz-Co-Präsident und Nationalrat Cédric Wermuth. Foto: ZVG

Mit einer soeben eingereichten Motion will der Aargauer SP-Nationalrat und Co-Präsident der SP Schweiz, Cédric Wermuth, den Bundesrat beauftragen, "dem Parlament die notwendigen Änderungen der Bundesverfassung und der gesetzlichen Grundlagen zu unterbreiten, um sicherzustellen, dass die Besitz- und Eigentumsverhältnisse von regional, national oder in bestimmten Sparten bedeutende Medienunternehmen offengelegt werden".

Wermuth begründet seine Forderung so: In Art. 16 RTVG wird festgehalten, dass Programmveranstalter im Bereich von Radio und Fernsehen dem BAKOM Änderungen des Kapitals und der Stimmrechtsverhältnisse sowie namhafte Beteiligungen an anderen Unternehmen melden müssen. Diese Auskunftspflicht gelte auch für Unternehmen die im Radio- und/oder Fernsehmarkt nur beteiligt sind, aber in einem medienrelevanten Markt (z. B. Print) eine beherrschende Stellung innehaben (Art. 17 Abs. 2 Bst. e RTVG).

Die entsprechende Regelung stütze sich auf Art. 93 BV, die gesetzlichen Regelungen sehen allerdings keine Information der Öffentlichkeit vor. Im Bereich der privaten Medien fehle eine entsprechende Verfassungskompetenz, wie der Bundesrat in Beantwortung der Motion 10.4111 ausführt. Die aktuellen Entwicklungen in anderen Ländern zeigten, so Wermuth weiter, "wie gross der Einfluss kapitalmächtiger Akteure auf Print- und audiovisuelle Medien ist und wie wirkmächtig dies sein kann".

Wermuth: bei Printmedien auch in der Schweiz zu beobachten

Auch in der Schweiz führe die Konzentration im Bereich der Printmedien zu einem steigenden Einfluss der Eigentümer:innen und Anteilseigner:innen. Eine entsprechende Transparenzregelung scheine längst überfällig. Sie müsste gleichermassen für Radio, Fernsehen, Online- und Printmedien gelten und neben national auch regional und in bestimmten Sparten bedeutende, auch kleinere Unternehmen einbeziehen, fordert Wermuth.

In letztere Kategorie könnten zum Beispiel politische Online-Portale mit einer gewissen Reichweite fallen, schreibt er weiter. Dabei müsse mit dem Begriff der "bedeutenden Unternehmen" sichergestellt werden, dass zwar alle einflussreichen Medienunternehmen erfasst werden, ohne, dass gleichzeitig für kleine Nischenangebote ein ungerechtfertigter Aufwand entsteht.