Bundesrat spart: wird kantonales Förderprogramm Energie nun auf zwei Jahre begrenzt?

Die grossrätliche Kommission für Umwelt, Bau, Verkehr, Energie und Raumordnung (UBV) stimmt dem Verpflichtungskredit für die neue Etappe des Förderprogramms Energie grundsätzlich zu. Da die allfälligen Auswirkungen der am 20. September 2024 präsentierten Sparvorschläge des Bundesrats auf die Beiträge des Bundes an die Gebäudeprogramme der Kantone noch unklar sind, schlägt die Kommission UBV dem Grossen Rat vor, die neue Etappe des Förderprogramms Energie auf zwei Jahre zu beschränken. Dies teilt die Kommission mit.

Der Regierungsrat beantragt in seiner Botschaft vom 11. September 2024 zum Förderprogramm Energie 2025–2028 einen Bruttokredit von 176,5 Millionen Franken. Mit diesen Mitteln sollen die Hauseigentümerinnen und Hauseigentümer bei der Finanzierung von Massnahmen an der Gebäudehülle, von Holzheizungen, Wärmepumpen, Anschlüssen an ein Wärmenetz und solarthermische Anlagen sowie die Finanzierung von Wärmenetzprojekten unterstützt werden.

Sinkende Einnahmen aus der CO₂-Abgabe und Sparvorschläge des Bundesrats

In seinen Berechnungen ging der Regierungsrat davon aus, dass der Bund Beiträge von 128,5 Millionen Franken an den Bruttokredit leisten werde. Die kantonalen Beiträge würden entsprechend bei rund 48 Millionen Franken liegen. Am 20. September 2024 hat der Bundesrat allerdings seine Sparvorschläge präsentiert. Wie sich diese allenfalls auf die Mitfinanzierung der kantonalen Energieförderprogramme im Gebäudebereich durch den Bund ab dem Jahr 2027 auswirken werden, ist vorläufig noch unklar. Zudem könnten auch die sinkenden Einnahmen des Bundes aus der CO₂-Abgabe zu einer Reduktion seiner Beiträge führen.

Zeit gewinnen, um das Programm an die ab 2027 zu erwartenden Gegebenheiten anzupassen

Die Kommission für Umwelt, Bau, Verkehr, Energie und Raumordnung (UBV) beantragt dem Grossen Rat daher, die neue Etappe des Förderprogramms Energie auf die Jahre 2025 und 2026 zu beschränken. Damit würde der Kanton Zeit gewinnen, sein Programm an die ab dem Jahr 2027 zu erwartenden neuen Gegebenheiten anzupassen. Mit der Reduktion des Programms auf zwei Jahre soll sich auch die Kredithöhe reduzieren.

Minderheit will Bruttokredit halbieren

Eine Kommissionsminderheit schlägt vor, den vom Regierungsrat in seiner Botschaft beantragten Bruttokredit von 176,5 Millionen Franken einfach zu halbieren und für das Programm Mittel in Höhe von 88,25 Millionen Franken bereitzustellen. Eine Mehrheit der UBV-Mitglieder spricht sich jedoch dafür aus, sich stattdessen an der Kredithöhe gemäss Anhörungsbericht zu dieser Vorlage vom 13. März 2024 zu orientieren. Die Kommission UBV schlägt dem Grossen Rat somit für die neue Etappe des Förderprogramms Energie einen Bruttokredit von 97,2 Millionen Franken für die Jahre 2025 und 2026 vor. Die zusätzlichen Mittel von 8,95 Millionen Franken sollen für eine Anhebung der Fördersätze für Luft-Wasser-Wärmepumpen und/oder für die Unterstützung von Fernwärmezentralen und -netzen eingesetzt werden.

Die Vorlage wird voraussichtlich im November im Grossen Rat behandelt.