Budget für den Grossen Rat bereit - Anträge für Steuersenkung in Kommission knapp gescheitert

Budget für den Grossen Rat bereit - Anträge für Steuersenkung in Kommission knapp gescheitert

Die Kommission für Aufgabenplanung und Finanzen (KAPF) empfiehlt dem Grossen Rat das Budget 2025 und die Planjahre 2026–2028 zur Annahme. Eine tiefere Teuerung und höhere erwartete Steuereinnahmen entlasten das Budget, teilt die Kommission mit.

Steuereinnahmen näher an den Erwartungen budgetieren

Der Regierungsrat hat dem Grossen Rat bekanntlich im August den Aufgaben- und Finanzplan (AFP) 2025–2028 unterbreitet. Die Kommission für Aufgabenplanung und Finanzen (KAPF) sei erfreut über die stabile Finanzlage des Kantons, keine Schulden und finanzielle Reserven, teilt sie jetzt, nach Behandlung der Vorlage, mit. Es sei ihr jedoch ein Anliegen, dass die Steuereinnahmen näher an den Erwartungen budgetiert werden.

Ordentliche Kantonssteuer senken oder nicht?

Dies führe im vorliegenden AFP zu einer Erhöhung der prognostizierten Steuereinnahmen. Kontrovers diskutiert wurde, ob diese Ausgangslage bereits reicht, die ordentliche Kantonssteuer zu senken, da im Budget und in den Planjahren weiterhin keine Überschüsse budgetiert werden.

Kritisch hinterfragt wurde laut Mitteilung auch der Zuwachs von 200 Stellen im Budgetjahr 2025. Gleichzeitig wurde zur Kenntnis genommen, dass aus Sicht des Regierungsrats die Strafverfolgung zu verstärken ist, die Informations- und Cybersicherheit eine hohe Priorität haben und dringende Bauvorhaben, beispielsweise im Bildungsbereich, umzusetzen sind. Eine vorgesehene Entnahme aus der Ausgleichsreserve ermögliche auch dieses Jahr ein ausgeglichenes Budget für das Jahr 2025. In den Planjahren 2026–2028 liegen die Defizite gemäss aktuellem Planungsstand bei 102, 69 und 99 Millionen Franken.

Teuerungsausgleich: Kommission will 1,2 Prozent geben, Regierung 1,4

Die KAPF stimmt den Anträgen des Regierungsrats zu. Einzig beim Antrag 3, bezüglich durchschnittlicher Anpassung der Löhne für das kantonale Personal, beantragt die KAPF aufgrund der aktuell prognostizierten Teuerung eine leichte Anpassung des Prozentsatzes auf 1,2 Prozent. Der ursprüngliche Antrag des Regierungsrats hätte eine Erhöhung von 1,4 Prozent vorgesehen. Dies führt zu einer Reduktion der budgetierten Ausgaben um 3,7 Millionen Franken.

Auf der Basis einer von der KAPF geforderten aktualisierten Steuerprognose wurde der Antrag, die prognostizierten Steuereinnahmen um 22 Millionen Franken im Budget 2025 und in den Planjahren 2026–2028 zu erhöhen, einstimmig genehmigt und an den Grossen Rat überwiesen.

Steuersenkungsanträge scheiterten knapp

Gemäss Antrag des Regierungsrats bleibt die ordentliche Kantonssteuer bei 108 Prozent, der Steuerzuschlag Finanzausgleich für natürliche Personen wird von 1 auf 0 Prozent und für juristische Personen von 5 auf 4 Prozent gesenkt. In der KAPF wurden mit Hinweis auf die stabile Finanzlage des Kantons ein Antrag für eine Senkung der ordentlichen Kantonssteuer um 3 Prozent und ein weiterer Antrag für eine Senkung um 5 Prozent gestellt. Gegen diese Anträge wurde eingewendet, dass weder im Budget noch in den Planjahren Überschüsse budgetiert sind. In der Gegenüberüberstellung unterlagen beide Anträge knapp dem Antrag des Regierungsrats.

Kommission verbessert Budget um 25,7 Millionen Franken

Mit den Anträgen zur Lohnanpassung und zur Erhöhung der prognostizierten Steuereinnahmen verbessert sich das Budget des Kantons um 25,7 Millionen Franken. Die KAPF hat gesamthaft über 25 Anträge zu Anpassungen im AFP beraten. Die dem Grossen Rat von der KAPF beantragten finanziellen Anpassungen senken das Defizit von 117,5 Millionen Franken auf 91,4 Millionen Franken. Die KAPF schlägt dem Grossen Rat vor, die Entnahme aus der Ausgleichsreserve um 26,1 Millionen Franken zu reduzieren und das Budget 2025 auszugleichen.

Erhöhung des Budgets des Grossen Rats für externe Gutachten und Expertisen

Die Milizorganisation Grosser Rat ist die gesetzgebende und die oberste aufsichtsführende Behörde des Kantons. Der Parlamentsdienst stellt die Administration und die Protokollführung für einen reibungslos funktionierenden Parlamentsbetrieb des Grossen Rats sicher. Die breit gefächerten Themen im Zuständigkeitsbereich des Grossen Rates fordern seine Organe und es gibt aufgrund knapper Ressourcen eine Abhängigkeit von Regierungsrat und Verwaltung.

Schon heute können externe Gutachten und Expertisen bis maximal 40'000 Franken vom Grossen Rat in Auftrag gegeben werden. Mit der beantragten Erhöhung des Budgets um 80'000 Franken erweitert sich dieser Handlungsspielraum. Der Antrag wurde von einer Mehrheit der Kommissionsmitglieder angenommen.

Finanzierung von "viamia" nur noch bis Ende 2025

Der Bund hat Ende September seinen Beschluss zur Weiterführung des 2022 eingeführten Programms "viamia" (kostenlose Laufbahnberatung für Personen über 40 Jahre) bis 2028 angepasst. Neu endet seine Finanzierungsbeteiligung Ende 2025. Damit fallen ab 2026 die Subventionen an den Kanton Aargau in der Höhe von jährlich 600'000 Franken weg und es entsteht ein Aufwand von 690'000 Franken.

Diese neue Ausgangslage sei vertieft zu prüfen, so die KAPF . Sie beantragt daher, auf die Budgetierung der 90'000 Franken in den Planjahren 2026–2028 zu verzichten. Betroffen sind rund 750 unentgeltlich beratene Personen in der Berufs-, Studien- und Laufbahnberatung.

Erhöhung Betriebsbeiträge für Kulturinstitutionen von kantonaler Bedeutung

Das Kulturgesetz ermöglicht die Unterstützung von Kulturinstitutionen von mindestens kantonaler Bedeutung ("Leuchttürme") aus allen Bereichen des Kulturlebens. Anrecht auf Förderung haben Institutionen, die festgelegte Kriterien erfüllen. In den letzten 15 Jahren bewegten sich – bei steigender Gesamtsumme und mehr "Leuchttürmen" – viele Betriebsbeiträge auf dem gleichen Niveau. Eine knappe Mehrheit der Kommission möchte diese Stagnation beenden und die Betriebsbeiträge um 350'000 Franken oder rund 10 Prozent erhöhen.

Stellenaufbau bei den Bezirksgerichten, nicht aber aufgrund der Revision der ZPO

Aufgrund der Revision der Zivilprozessordnung (ZPO), die am 1. Januar 2025 in Kraft tritt, hat die Justizleitung 5,05 neue Stellen zur Bewältigung der zusätzlichen Aufgaben beziehungsweise der neuen Vorgaben mit einem zusätzlichen Aufwand von jährlich 0,8 Millionen Franken budgetiert. In der Kommissionsberatung konnte der Mehraufwand teilweise nachvollzogen werden. Es wurde jedoch bemängelt, dass keine Entlastungen aufgezeigt wurden, beispielsweise die Stärkung des Schlichtungsverfahrens und damit mehr aussergerichtliche Beilegungen von Konflikten.

Eine Mehrheit der Kommissionsmitglieder hielt das Stellenbegehren zurzeit für nicht notwendig und nicht gerechtfertigt. Hingegen sprach sich eine Kommissionsmehrheit für den Stellenaufbau bei den Bezirksgerichten aus, da mehr Fälle an die Bezirksgerichte (Cybercrime, Menschenhandel) gelangen werden und der Bedarf klar ausgewiesen ist.

Zustimmung zu fünf der sechs neuen Kredite

In den Beratungen der Fachkommissionen und der KAPF weitgehend unbestritten waren die regierungsrätlichen Anträge zu fünf der sechs neuen Verpflichtungskredite mit einem einmaligen und ohne wiederkehrenden Bruttoaufwand von insgesamt 19,2 Millionen Franken. Ein neuer Verpflichtungskredit zum Programm "viamia" wurde gestrichen, da das eidgenössische Parlament Ende September 2024 beschlossen hatte, "viamia" nur noch bis Ende 2025 mitzufinanzieren. Der Kanton Aargau führt "viamia" bis Ende 2025 weiter und prüft bis dahin das weitere Vorgehen für die Folgejahre.

Der Aufgaben- und Finanzplan 2025–2028 mit Budget 2025 sowie die Sammelvorlage für Verpflichtungs- und Nachtragskredite, II. Teil, werden am 19. November 2024 im Grossen Rat behandelt.