Blauzungenkrankheit: Kanton Aargau entschädigt Tierhalterinnen und Tierhalter

Im Kanton Aargau waren seit September 2024 rund 300 Tierhaltungen von der Blauzungenkrankheit (Bluetongue, BT) betroffen. Rindviehhaltungen machten dabei mehr als die Hälfte aus, gefolgt von Schafhaltungen und einer Ziegenhaltung. Tierhaltende, die wegen BT Tierverluste verzeichneten, können beim kantonalen Veterinärdienst Gesuche um Entschädigungen einreichen. Die teilt das Departement Gesundheit und Soziales (DGS) mit.

Bisher über 200 Gesuche eingegangen

Der Veterinärdienst im Amt für Verbraucherschutz hat seit Dezember 2024 laut DGS-Mitteilung 232 Entschädigungsgesuche für BT-Tierverluste erhalten. Betroffen sind zu rund zwei Dritteln Schafe und einem Drittel Rinder (Stand: 28.02.2025).

Sobald der Veterinärdienst die eingegangenen Gesuche geprüft hat, ermitteln in einem nächsten Schritt Schätzungsexpertinnen und -experten des Landwirtschaftlichen Zentrums Liebegg den Wert des Tiers. Sie berücksichtigen dabei Alter, Nutzungsart, Trächtigkeit, Milchleistung und Abstammung des Tiers sowie weitere Faktoren. Basierend darauf und den Richt- und Maximalwerten des Bundesamts für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen (BLV) wird der Veterinärdienst aus der "Rücklage Tiergesundheit" (kantonaler Tierseuchenfonds) die Entschädigungen ausrichten.

Die Gesamthöhe der Entschädigungen für die bis Ende Februar eingereichten Tierverluste beträgt schätzungsweise 140'000 Franken. Davon entfallen laut DGS zirka 35'000 Franken auf Schafe und 105'000 Franken auf Rindvieh.

Impfung schützt vor schweren Krankheitsverläufen

Mit den steigenden Temperaturen im Frühling werden die krankheitsübertragenden Mücken wieder aktiver. Deshalb werden Massnahmen zum Schutz der Tiere empfohlen. Die Impfung ist die effizienteste Massnahme, die die Tiere vor einer schweren Erkrankung schützt.

Der kantonale Veterinärdienst und das BLV empfehlen den Halterinnen und Haltern von Wiederkäuern dringend, ihre Tiere vorsorglich gegen die Blauzungenkrankheit zu impfen.

Vorgehen bei Verdachtsfällen

Tierhalterinnen und Tierhalter sind angewiesen, umgehend eine Tierärztin oder einen Tierarzt zu kontaktieren, wenn sie verdächtige Symptome wie z. B. Fieber, Atembeschwerden, eine blau verfärbte Zunge, Entzündungen der Schleimhäute oder Fehlgeburten bei ihren Tieren feststellen. Die Tierärztin oder der Tierarzt nimmt eine Probe und lässt diese in einem Labor testen. Bei einem positiven Befund informiert das Labor den kantonalen Veterinärdienst.

Was ist die Blauzungenkrankheit (BT)?

Bei der Blauzungenkrankheit handelt es sich um eine Tierseuche, die von Viren verursacht wird. Diese gelangen durch den Stich kleiner Mücken, sogenannten Gnitzen, in den Körper von Nutztieren. Die Krankheit kann alle Wiederkäuer betreffen. Eine Übertragung zwischen infizierten Tieren kommt nicht vor. Schwere Verläufe treten vor allem bei Schafen und Rindern auf. Diese können im schlimmsten Fall bis zum Tod des Tiers führen. Der Erreger ist für Menschen nicht gefährlich. Fleisch und Milchprodukte können ohne Bedenken konsumiert werden. Die Gnitzen sind während den kälteren Monaten (in der Regel zirka zwischen Anfang Dezember und Ende März) kaum aktiv. Deshalb kommt es in dieser Zeit zu keinen Neuansteckungen. Trotzdem können auch nach Beginn der kälteren Monate neue Seuchenfälle festgestellt werden, weil die Tiere das Virus wochenlang im Blut tragen. In der Schweiz gibt es bisher zwei bekannte Untertypen der Viren, die die Blauzungenkrankheit hervorrufen. Dies sind der Serotyp 8 (BTV-8) und der Serotyp 3 (BTV-3). In der Nordwestschweiz kursiert insbesondere BTV-3.