Bildungsgutscheine für Erwachsene: Aargau verlängert Projekt bis 2028

Gemäss dem Entwicklungsleitbild 2021–2030 will der Kanton Aargau die Weiterbildungsbereitschaft von erwachsenen Personen mit mangelnden Grundkompetenzen verstärkt fördern. Um den Zugang zu Grundkompetenzkursen weiterhin niederschwellig und kostengünstig zu gestalten, werden die im Jahr 2023 eingeführten Bildungsgutscheine bis Ende 2028 weiterhin angeboten. Dies teilt die Staatskanzlei mit.

Der Kanton Aargau hat den gesetzlichen Auftrag, sich gemeinsam mit dem Bund für die Förderung des Erwerbs und Erhalts von Grundkompetenzen Erwachsener einzusetzen. Bei Grundkompetenzen handelt es sich um Grundkenntnisse in Lesen, Schreiben und Konversation, Alltagsmathematik und die Anwendung von Informations- und Kommunikationstechnologien.

Die Beherrschung von Grundkompetenzen ist eine wichtige Voraussetzung für die Bewältigung des Alltags sowie die Integration in den Arbeitsmarkt oder die Teilnahme an Weiterbildungsangeboten.

Positive Erfahrungen aus dem Pilotprojekt

Der Kanton Aargau hat per Januar 2023 im Rahmen eines zweijährigen Pilotprojekts Bildungsgutscheine à 500 Franken pro Person und Kurs eingeführt. Die Kurse werden auf der Webseite der nationalen Grundkompetenzkampagne "Einfach besser!" ausgeschrieben. Auch der Gutschein kann direkt über diese Webseite bezogen werden.

Die Gutscheine machen Grundkompetenzkurse dank der Senkung von finanziellen und bürokratischen Hürden laut Mitteilung zugänglicher. Damit werden Erwachsene mit mangelnden Grundkompetenzen bei der Integration in den Arbeitsmarkt und die Gesellschaft unterstützt. Eine erste Evaluation im Herbst 2023 zeigte demnach, "dass das System funktioniert und sich sowohl die Teilnehmendenzahlen als auch die Angebotslandschaft positiv entwickelten". Eine zweite Evaluation über das gesamte Pilotprojekt wird im Frühjahr 2025 vorliegen.

Neuerungen per 2025

Die Bildungsgutscheine richten sich an Personen zwischen 18 und 65 Jahren, die im Kanton Aargau wohnen und ihre Grundkompetenzen verbessern möchten. Bezugsberechtigt sind ausschliesslich Personen, die noch keine andere staatliche Hilfe für Grundkompetenzkurse bekommen (zum Beispiel über Arbeitsmarktliche Massnahmen der RAV).

Bisher wurden nur Kurse auf Stufe B1 des Ge- 2 von 2 meinsamen Europäischen Referenzrahmens (GER) bewilligt. Ab 2025 dürfen Kursanbieter im Bereich Lesen, Schreiben und Konversation neu auch Kurse auf Stufe A2 gemäss GER anbieten. Im Rahmen des Pilotprojekts habe sich nämlich gezeigt, dass viele Menschen mit mangelnden Grundkompetenzen noch nicht über die nötigen Sprachkenntnisse für eine Teilnahme am Gutscheinprojekt verfügen.

Zusätzlich können ab 2025 auch Kurse in benachbarten Kantonen wie Luzern und Zug besucht werden, die ebenfalls Gutscheine anbieten. Auch diese Anpassung dient der Senkung der Hürden. Aargauerinnen und Aargauer, die nahe an der Kantonsgrenze wohnen, haben so kürzere Anreisewege. Hohe Fahrtkosten bilden für die Zielgruppe der Grundkompetenzförderung oft ein Hinderungsgrund, einen Kurs zu besuchen.