Riner will Bewegungsfreiheit von "Asylkriminellen" konsequent einschränken
Der Aargauer SVP-Nationalrat Christoph Riner will den Bundesrat mit einer Motion beauftragen, die Bewegungsfreiheit von Personen im Asylverfahren, abgewiesenen Asylbewerbern und Migranten ohne Aufenthaltsrecht zum Schutz der Bevölkerung bis zum Strafvollzug und zur Ausschaffung konsequent einzuschränken, sobald gegen diese ein Strafverfahren wegen eines Vergehens oder Verbrechens nach Strafgesetzbuch oder Betäubungsmittelgesetz eröffnet wurde, "dies durch Eingrenzung und Unterbringung in besonderen Zentren oder durch dauernde Überwachung mit geeigneten Mitteln", wie Riner weiter schreibt. Sofern die vorhandenen gesetzlichen Grundlagen dafür nicht genügen, müsse der Bundesrat der Bundesversammlung einen entsprechenden Erlassentwurf unterbreiten. verlangt Riner weiter.
Gewalttaten, Körperverletzungen, Raubüberfälle und Tötungsdelikte gehörten heute leider auch in der Schweiz zum Alltag, begründet er seinen Vorstoss. 56% der Straftäter seien Ausländer - und rund die Hälfte davon (44%) "Asylmigranten oder «übrige Ausländer»", wie Riner weiter schreibt. Unter «übrige Ausländer» fallen laut seiner Motion "abgewiesene Asylbewerber, illegale Einwanderer und Kriminaltouristen (Kriminalstatistik 2023)". Die Kriminalitätshäufigkeit von Asylmigranten eit damit weit höher als jene der schweizerischen Bevölkerung.
Das Asylrecht werde zweckentfremdet und missbraucht, ist Riner überzeugt. Nur 25% der Asylsuchenden sind seines Erachtens Flüchtlinge. Eine Mehrheit suche "keinen Schutz vor Verfolgung, sondern missbraucht das Asylsystem".
Deshalb brauche es griffige Massnahmen zum Schutz der einheimischen Bevölkerung – einschliesslich der ausländischen Wohnbevölkerung und der echten Flüchtlinge, deren Asyl anerkannt wird, schreibt er weiter. Deren Interesse müsse Vorrang haben vor den privaten Interessen von Kriminellen, die sich nicht an die Gesetze des Gastlandes halten.