Behindertengesetz: Kanton baut ab 5. August weitere Bushaltestellen um

Behindertengesetz: Kanton baut ab 5. August weitere Bushaltestellen um
Die Bushaltestelle Wettingen Rathaus Richtung Zentrumsplatz vor dem Umbau. Foto: Kanton Aargau

Ab Montag, 5. August 2024, startet das Departement Bau, Verkehr und Umwelt mit den Umbauarbeiten an den Bushaltestellen Rathaus und Zentrumsplatz in Wettingen, Rösslimatte in Mülligen, Zentrum in Fischbach-Göslikon, Kirche in Auenstein sowie Oberdorf in Brugg (Umiken). Während rund vier Monaten werden die Bushaltekanten gemäss den Vorgaben des Behindertengleichstellungsgesetzes (BehiG) umgebaut. Dies teilt das Departement Bau, verkehr und Umwelt (BVU) mit.

Bushaltestellen müssen Behindertengleichstellungsgesetz entsprechen

Im Kanton Aargau werden alle Haltestellen an Kantonsstrassen im Rahmen der ordentlichen Erneuerung auch hindernisfrei umgebaut. Zusätzlich fokussiert sich das Departement Bau, Verkehr und Umwelt bei der Umsetzung des BehiG auf den Kantonsstrassen auf ein sogenanntes Grobnetz. Nun werden ab Montag, 5. August 2024 weitere Bushaltekanten an Kantonsstrassen umgebaut: als erstes in Wettingen, danach in Mülligen, in Fischbach-Göslikon, Auenstein und in Brugg (Umiken).

Die Bushaltestelle Fischbach-Göslikon, Zentrum Richtung Bremgarten vor dem Umbau Foto: Kanton Aargau

Bauzeit: August bis November 2024

Die Umbauarbeiten dauern insgesamt vier Monate und enden voraussichtlich Ende November 2024. Für alle Umbauorte gilt: Der Verkehr rund um die Bushaltekanten wird während der Bauzeit teilweise mit Lichtsignalanlage und teilweise mit einem Verkehrsdienst geregelt. Es ist aber laut Mitteilung mit örtlichen Behinderungen und Rückstau zu rechnen. Der Fussverkehr wird lokal umgeleitet.

In Wettingen ist ausserdem eine Umleitung der Busse 3, 7 und 8 notwendig. Die entsprechenden Ersatzhaltestellen sind signalisiert.

Niveaugleicher Einstieg bei zwei oder drei Bustüren

"Wo möglich, erhöhen wir den Randstein der umgebauten Haltekanten auf 22 Zentimeter. So können die Bedürfnisse von Personen mit Beeinträchtigungen, Mobilitätseinschränkungen oder Kinderwagen am besten abgedeckt werden", erklärt Tom Busslinger, Projektleiter der Abteilung Tiefbau. Bei den Bushaltestellen Rathaus und Zentrumsplatz in Wettingen, Rösslimatte in Mülligen, Kirche in Auenstein sowie Oberdorf in Brugg (Umiken) in Fahrtrichtung Brugg wird ein niveaugleicher Einstieg für zwei Türen erstellt.

Ein niveaugleicher Einstieg für jeweils drei Türen wird für die Haltekante Oberdorf in Brugg (Umiken) in Fahrtrichtung Frick sowie für die Haltestelle Zentrum in Fischbach-Göslikon realisiert.

Im hinteren Bereich wird Bushaltekante auf 16 Zentimeter erhöht

Im hinteren Bereich wird die Bushaltekante jeweils auf 16 Zentimeter erhöht. Hierbei handelt es sich um die sogenannte Antaststrecke, welche die parallele Anfahrt für den Bus an die anschliessende Haltekante gewährleistet.