Beat Flach sorgt sich um das Rechtsgleichheitsgebot in Vernehmlassungsverfahren
In einem Beitrag der Rundschau wurde gezeigt, dass das UVEK dem Schweizerischen Bauernverband ermöglichte, sich vor den anderen «interessierten Kreisen» im Sinne von Art. 147 Bundesverfassung und Art. 4 des Vernehmlassungsgesetzes zu einer geplanten Ergänzung der Gewässerschutzverordnung zu äussern. Das schreibt Nationalrat Beat Flach (GLP/AG) in einer neu eingereichten Interpellation.
In dieser privilegierten Position kritisierte der Interessenverband die Einführung von Grenzwerten in Gewässern für mehrere zugelassene, jedoch extrem gewässerschädliche Pestizide (unter anderem Deltamethirn und Lambda-Cyhalothrin), schreibt Flach. Aufgrund der Kritik des Bauernverbandes habe das UVEK die Verordnungsvorlage abgeändert und die kritisierten Grenzwerte für diese Pestizide gestrichen. So soll die Vorlage nun offenbar in die ordentliche Vernehmlassung kommen, schreibt Flach weiter, und stellt dem Bundesrat dazu zahlreiche Fragen:
1. Ist bei Vernehmlassungen das Rechtsgleichheitsgebot im Sinne der Bundesverfassung zu beachten? Wenn nein: Warum nicht?
2. Wenn ja: Ist es mit dem Rechtsgleichheitsgebot vereinbar, dass ein spezifischer Interessenverband vor allen anderen interessierten Kreisen (Kantone, Gemeinden, politische Parteien, Verbände etc.) eine Stellungnahme zum genannten Verordnungsentwurf abgeben und den Rechtsetzungsprozess offenbar signifikant beeinflussen konnte? Wenn ja: Auf Grund welcher Voraussetzungen können andere Interessengruppen eine solchermassen privilegierte Einflussnahme in Anspruch nehmen?
3. Wenn ja: Sorgt der Bund für Transparenz über einen solchermassen privilegierten Einbezug von Stakeholdern, etwa im Rahmen einer Vernehmlassung? Wenn ja, wie konkret? Wenn nein, ist er bereit, dies künftig zu tun?
4. Wie ist der beschriebene Fall staatsrechtlich (Transparenz im Rechtsetzungsprozess, demokratische Mitwirkungsrechte etc.) einzustufen?
5. Kann das beschriebene Vorgehen des UVEK negative Folgen für den Gewässerschutz, die Biodiversität und die menschliche Gesundheit haben? Wenn nein, warum nicht? Wenn ja, welche konkret?