Bauernverband: Salzabbau nicht auf Kosten von Landwirtschaft und Anwohnern
Der Bauernverband Aargau (BVA) nimmt Stellung zur geplanten Anpassung des Richtplans sowie zum kantonalen Nutzungsplan für den Salzabbau. Er fordert in einer Mitteilung, dass der Abbau nicht auf Kosten der dort ansässigen Bevölkerung gehen darf. Die Auswirkungen seien zu minimieren und wo nötig zu entschädigen.
Der BVA unterstützt grundsätzlich die langfristige Sicherstellung der Salzversorgung im Kanton Aargau. Es bestehen jedoch erhebliche Unsicherheiten bezüglich des künftigen Bedarfs, insbesondere im Bereich des Auftausalzes. Ob in 50 Jahren noch die Hälfte des geförderten Salzes auf die Strasse gestreut wird, stellt der BVA in Frage. Der Verband fordert daher, dass mindestens zwei der drei Gebiete Zelgli, Asp und Ruessacher nur als Vororientierung und nicht als Zwischenergebnis im Richtplan aufgenommen werden.
Interessen der Landwirtschaft und Bevölkerung berücksichtigen
Der Salzabbau hat Auswirkungen auf die Bevölkerung vor Ort. Langfristige negative Auswirkungen wie etwa bei Senkungen sind nicht auszuschliessen. Der BVA fordert deshalb, dass neben dem Umwelt- und Landschaftsschutz auch die Bedürfnisse der Landwirtschaft und der betroffenen Einwohnerinnen und Einwohner angemessen berücksichtigt werden. Die geplante Formulierung im Richtplan sei entsprechend zu erweitern.
BVA: Synergien mit Bewässerungsleitung nutzen
Der Salzabbau darf nicht einseitig bevorzugt werden, macht der BVA deutlich. Anfallende Mehrkosten für Anpassungen an den Salzabbau dürften nicht zulasten der Landwirtschaft oder weiterer Nutzungen gehen. Die landwirtschaftlichen Betriebe und die ansässige Bevölkerung seien am stärksten von den Auswirkungen des Salzabbaus betroffen. Der BVA fordert daher, dass Beeinträchtigungen so weit wie möglich minimiert und – wo unvermeidbar – angemessen entschädigt werden. Zudem seien Synergien, etwa beim Bau einer Bewässerungsleitung, zwingend zu prüfen.
Der BVA fordert den Kanton auf, die Anpassungen am Richtplan und Nutzungsplan mit Augenmass und unter Berücksichtigung aller betroffenen Interessen vorzunehmen. Eine nachhaltige Salzversorgung darf nicht zulasten der Landwirtschaft und der Bevölkerung gehen.