Baubewilligung soll im Aargau künftig 3 statt 2 Jahre gültig sein

Baubewilligung soll im Aargau künftig 3 statt 2 Jahre  gültig sein
Künftig mehr Zeit um mit dem Bau zu starten. Im Bild das neue Polizeigebäude in Aarau. Foto: MKU

Von heute Freitag, 31. Januar, bis am 7. Mai 2025, geht eine Teilrevision des Baugesetzes in die öffentliche Anhörung. Die vorgesehenen Anpassungen setzen verschiedene Aufträge des Grossen Rates um. Insbesondere gibt die Teilrevision die Grundlage für eine medienbruchfreie Abwicklung der baugesetzlichen Verfahren in digitaler Form. Dies teilt die Staatskanzlei Aargau mit.

Der Grosse Rat hat den Regierungsrat in einer Motion beauftragt, grosszügigere Fristen für die Geltungsdauer der Baubewilligung festzulegen Mit der nun vorgeschlagenen Anpassung des kantonalen Baugesetzes wird dieses Anliegen umgesetzt. In einer weiteren, als Postulat entgegengenommenen Motion hat der Grosse Rat verlangt, im Baugesetz zu verankern, dass für die Erstellung von Wärmepumpen im Strassen-Unterabstand erleichterte Ausnahmebewilligungen (mit Beseitigungsrevers) möglich seien. Auch diese Forderung wird nun umgesetzt. Vor allem aber wird mit der vorliegenden Revision die Grundlage für eine elektronische Abwicklung baugesetzlicher Verfahren geschaffen.

Das ganze Baugesuchsverfahren soll digital erfolgen. Aber auch andere Verfahren nach Baugesetz sollen digital durchgeführt werden können – konkret die Mitwirkungs- und öffentlichen Auflageverfahren nach Baugesetz, die Zustimmung des Kantons zu Baugesuchen sowie die Vorprüfung und Genehmigung von Nutzungsplänen. Ausserdem soll als Umsetzung einer weiteren grossrätlichen Motion im Baugesetz die Klarstellung erfolgen, dass Einwendungen, die bereits gegen den Nutzungsplan hätten vorgebracht werden können, später im Baugesuchsverfahren nicht mehr zulässig sind.

Das Baugesuchsverfahren soll möglichst straff durchgeführt werden. Ein in der Motion verlangter "Projektplan" oder ein ähnliches Instrument, das erlaubte, Sondernutzungsplan und Baugesuch als Einheit zusammenzulegen, sollen jedoch nicht eingeführt werden. Die aktuelle Teilrevision des Baugesetztes soll ausserdem genutzt werden, um zusätzliche Anpassungen in verschiedenen kleineren Punkten vorzunehmen.

Die öffentliche Anhörung startet heute Freitag, 31. Januar, und dauert bis am 7. Mai 2025. 2Die Anhörungsunterlagen sind im Internet samt elektronischem Fragebogen abrufbar unter: www.ag.ch/anhörungen > Laufende Anhörungen > Gesetz über Raumentwicklung und Bauwesen (Baugesetz, BauG); Änderung.