Axpo: Bruchlandung für den neuen Aktionärsbindungsvertrag
Viele Jahre des Verhandelns wurden investiert, um den NOK-Gründungsvertrag von 1914, an dem auch der Kanton Aargau beteiligt ist, abzulösen und einen modernen Aktionärsbindungsvertrag und eine Eignerstrategie zu finden. Doch nach dem Nein am vergangenen Sonntag des auch an der Axpo beteiligten Kantons Schaffhausen bleibt der NOK-Gründungsvertrag bestehen.
Dadurch können die entsprechenden, vom aargauischen Grossen Rat schon im September 2020 mit Vorbehalt beschlossenen Änderungen des kantonalen Energiegesetzes grösstenteils nicht in Kraft treten. Dies teilt die Staatskanzlei mit.
Das sind die Eigentümer der heutigen Axpo
Zur Erinnerung: Die Nordostschweizerischen Kraftwerke Aktiengesellschaft (NOK) wurden zwischen den Kantonen Aargau, Glarus, Zürich, St. Gallen, Thurgau, Schaffhausen, Appenzell Ausserrhoden und Zug 1914 mit Vertrag gegründet. Das Unternehmen wurde 2009 umfirmiert in Axpo Holding AG (Axpo). Neben den genannten Kantonen und dem Kanton Appenzell Innerhoden gehören heute die Elektrizitätswerke des Kantons Zürich (EKZ), die AEW Energie AG (AEW), die St. Gallisch-Appenzellischen Kraftwerke AG (SAK) und die EKT Holding AG (EKT) zu den Axpo-Eigentümern.
Diese hatten gemeinsam beschlossen, den veralteten und nur noch beschränkt umsetzbaren NOK-Gründungsvertrag durch einen zeitgemässen Aktionärsbindungsvertrag (ABV) und eine Eignerstrategie abzulösen, heisst es in der Mitteilung des Kantons Aargau weiter. Dies könne aber nur erfolgen, wenn alle Eigentümer zustimmen. Diese Einstimmigkeit ist nach dem Nein der Schaffhauser Stimmbevölkerung vom 18. August 2024 nicht gegeben – somit bleibt der NOK-Gründungsvertrag in Kraft.
Was der Grosse Rat mit Vorbehalt beschlossen hatte
Am 8. September 2020 hatte der Grosse Rat eine Änderung des kantonalen Energiegesetzes zur Ablösung des NOK-Gründungsvertrags und gleichzeitigen Einführung des neuen ABV und der neuen Strategie vorbehältlich der oben genannten Einstimmigkeit der Axpo-Eigentümer beschlossen. Nach dem Volksentscheid im Kanton Schaffhausen können die Eignerstrategie und die entsprechenden Paragraphen nun nicht in Kraft treten.
Der Regierungsrat setzt aber den ebenfalls vom Grossen Rat beschlossenen neuen Paragraphen 30, Absatz 3 des Energiegesetzes auf den 8. September 2024 in Kraft. Dieser lautet: "Der Regierungsrat setzt sich im Rahmen seiner Stimmrechte dafür ein, dass die 2 von 2 Wasserkraftwerke sowie die Netze in öffentlicher schweizerischer Hand verbleiben." Dieser Passus behält seine Wirkung, unabhängig von der Ablösung des NOK-Gründungsvertrags.
Herausforderungen bleiben bestehen
Mit und ohne ABV und neuer Eignerstrategie bleiben die Herausforderungen gross. Um die Ziele der nationalen Energiestrategie und "Netto-Null 2050" zu erreichen, muss die Axpo trotz schwierigem Marktumfeld befähigt sein, einen entscheidenden Beitrag zum Ausbau von einheimischen erneuerbaren Energien und zum Erhalt der Versorgungssicherheit zu leisten. Überdies stehen erhöhte regulatorische Anforderungen an systemrelevante Stromversorgungsunternehmen im Raum. In den nächsten Wochen wird der Kanton Aargau gemeinsam mit den andern Axpo-Eigentümern das weitere Vorgehen besprechen und nach Lösungen suchen, die diesen mannigfaltigen Herausforderungen und Anliegen gerecht werden.