Regierung beantragt 170 Mio. für Prämienverbilligungen
Der Regierungsrat beantragt dem Grossen Rat, den Kantonsbeitrag 2025 für die Prämienverbilligung per Dekret auf 169,8 Millionen Franken festzulegen.
Gemäss Krankenversicherungsgesetz (KVG) verbilligen die Kantone für Versicherte in wirtschaftlich bescheidenen Verhältnissen die Krankenkassenprämien. Bund und Kanton finanzieren die Prämienverbilligung gemeinsam. Die Berechnung des notwendigen Bedarfs für das Jahr 2025