Video- und ausnahmsweise Telefonkonferenzen in Zivilprozessen ab 2025: Aargau gibt keine Garantie dafür
Am 1. Januar 2025 tritt die revidierte schweizerische Zivilprozessordnung (ZPO) in Kraft. Sie soll Gerichten ermöglichen, in Zivilprozessen Video- und ausnahmsweise Telefonkonferenzen einzusetzen. Nun hat der Bund die Kantonsregierungen eingeladen, sich zum Entwurf der Verordnung über den Einsatz elektronischer Mittel zur Ton- und Bildübertragung in Zivilverfahren (VEMZ) zu äussern.
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