Mathias Küng

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Mathias Küng hat 38 Jahre für die Aargauer Zeitung geschrieben, war Inland- und Politikchef Aargau. Frisch pensioniert berichtet er seit März 24 mit aargauerpolitik.ch weiter über den Aargau.

Gabriela Suter: Harmonisierung der Rechtsgrundlagen mit der Behindertenrechtskonvention

Die Uno-Behindertenrechtskonvention (BRK) verpflichtet die Schweiz ausdrücklich, die Rechte von Menschen mit Behinderungen bei der Gesetzgebung zu berücksichtigen. Dies sagte Nationalrätin Gabriela Suter (SP/AG) am 30. Mai 2024 im Nationalrat bei der Behandlung eines Postulats, mit dem sie bezweckte, in der Schweiz die Rechtsgrundlagen mit der Behindertenrechtskonvention zu harmonisieren.
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Mit Bundesratsjet nach Rom - jetzt fordert Glarner: Ratspräsidenten sollen Linienflüge nutzen

Die Ratspräsidien benutzen für ihre internationalen Luftreisen Linienflüge. Die Benutzung des Lufttransportdienstes des Bundes, LTDB («Bundesratsjet») ist ausgeschlossen. Dies fordert Nationalrat Andreas Glarner (SVP/AG) in einer am 29. Mai 2024 eingereichten parlamentarischen Initiative. Die Verordnung über den Lufttransportdienst des Bundes sei entsprechend anzupassen. Am 19. Mai 2024 berichtete der
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"Blitzen", wer am Steuer telefoniert oder SMS schreibt?

Das Bundesamt für Strassen wird noch in diesem Jahr das Forschungsprojekt «Nachweismittel für ablenkende Nebentätigkeiten der Motorfahrzeugführenden» starten. Dabei sollen verschiedene praktikable Möglichkeiten geprüft werden, wie ablenkende Nebentätigkeiten mit verhältnismässigem Aufwand erkannt und sanktioniert werden können. Dies antwortet der Bundesrat auf eine Motion "Für mehr Verkehrssicherheit. Pilotprojekte Handy-Blitzer"
Mathias Küng

Nationalrat überweist knapp Burgherr-Postulat für Überprüfung der staatlichen Leistungen

In der Märzsession hat Nationalrat Thomas Burgherr (SVP/AG) ein Postulat eingereicht, mit dem er den Bundesrat aufforderte, "zusammen mit den Kantonen sowie einer unabhängigen externen Begleitung alle staatlichen Leistungen dahingehend zu prüfen, ob Private diese Leistungen nicht effizienter, kostengünstiger und qualitativ besser erbringen können. Ausgenommen sind hoheitliche Leistungen
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