So will die Regierung verhindern, dass Pflegeheimbewohner Sozialhilfe beantragen müssen
Der Regierungsrat ändert die Pflegeverordnung (PflV), um finanzielle Regelungen im Bereich der Pflege an die Teuerung und die aktuelle Praxis anzupassen. Die Änderungen treten laut einer Mitteilung der Staatskanzlei per 1. Januar 2025 in Kraft.
Die Leistungserbringer der Langzeitversorgung sollen unter Berücksichtigung der Teuerung entschädigt werden. Dazu passt der Regierungsrat