Ausfuhr von Psychedelika für Forschung und Therapie?

Ausfuhr von Psychedelika für Forschung und Therapie?
FDP-Nationalrat Matthias Jauslin. internationale Zusammenarbeit in vielen Fällen erforderlich. Foto: ZVG

Der Aargauer FDP-Nationalrat Matthias Jasulin will den Bundesrat mit einer am 29. Februar 2024 eingerecihten Motion beauftragen, das Betäubungsmittelgesetz so anzupassen, "dass Ausnahmebewilligungen für Betäubungsmittel nach Absätzen 1 und 3 nicht nur für Anbau, Einfuhr, Herstellung und Inverkehrbringung möglich sind, sondern auch für Ausfuhren erteilt werden können". 

Zur Begründung schreibt Jauslin: "In der Schweiz werden verbotene Betäubungsmittel wie Psychedelika (Halluzinogene) als mögliche Medikamente erforscht, entwickelt und auch bereits medizinisch eingesetzt." Die Anwendung erfolge in klinischen Studien meistens an Unikliniken nach Erfüllung aller regulatorischen Auflagen. Dabei gehe es nicht um Präparate für den Freizeitkonsum, sondern um die pharmazeutische Forschung für Patienten, welche nicht mehr auf die Standardtherapien ansprechen.

Die Erforschung und Anwendung von Psychedelika hätten an Bedeutung gewonnen, schreibt Jauslin weiter. Die Entwicklung zu Medikamenten sei aufwendig und eine internationale Zusammenarbeit in vielen Fällen erforderlich. Die Schweiz nehme in diesem Bereich eine Vorreiterrolle ein, verfüge über fundiertes Knowhow und sei für Kooperationen ein gefragter Partner. So sei es wichtig, dass die in der Schweiz nach hohen Anforderungen hergestellten Produkte auch für andere Forscher ins Ausland ausgeführt werden können, so der FDP-Nationalrat. Eine internationale Zusammenarbeit sei aus wissenschaftlichen Gründen sinnvoll und auch wirtschaftlich sind Unternehmen in der Schweiz mit ihrem Knowhow weit vorne und könnten ihre Fähigkeiten international weiter ausbauen.