Arbeit Aargau-Initiative: Firmen ab 50 Mitarbeitenden müssen Lohnanalysen durchführen

Arbeit Aargau-Initiative: Firmen ab 50 Mitarbeitenden müssen Lohnanalysen durchführen
Die Initiantinnen und Initianten vor dem Regierungsgebäude. Foto: Peter Pauli/Arbeit Aargau

Der Gewerkschaftsdachverband Arbeit Aargau hat gestern in Aarau der Staatskanzlei die Unterschriften für eine kantonale Volksinitiative übergeben. Diese will, dass Unternehmen ab 50 Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern Lohnanalysen durchführen müssen. Unternehmen, die die Lohnanalysen nicht erfüllen, "sollen auf geeignete Weise sanktioniert werden können", verlangt das Begehren. Eine Fachstelle für Gleichstellung brauche es, um die Anliegen der Gesellschaft im Kanton Aargau mit Blick auf Gleichstellungsfragen angemessen abzubilden und die Umsetzung des Gleichstellungsgesetzes sicherzustellen.

Sowohl der Regierungsrat wie auch der Grosse Rat sahen angesichts bisheriger politischer Vorstösse zum Thema Lohngleichheit oder zum Erhalt der Fachstelle für Gleichstellung keinen Handlungsbedarf – das Thema Gleichstellung trete im Kanton Aargau an Ort, die in der Bundesverfassung garantierten Anliegen der Frauen würden auf die lange Bank geschoben, weshalb es diese Initiative brauche, heisst es in einer Mitteilung von Arbeit Aargau dazu.

Diese Organisationen unterstützen die Initiative

Die Unterschriftensammlung wurde am 14. Juni 2023 gestartet. Das Sammeln auf der Strasse und die Gespräche mit der Bevölkerung zeigten, dass das Anliegen auf breite Zustimmung stösst, heisst es weiter. Die Initiative wird unterstützt von den 18 Mitgliedsverbänden von ArbeitAargau sowie der Gewerkschaft syna, der SP, den Grünen, den Mitte Frauen, dem Feministischen Streikkollektiv Aargau, dem Aargauischen Katholischen Frauenbund, frauenaargau, den Aargauischen Gemeinnützigen Frauenvereinen sowie der Frauenzentrale Aargau.

Die Revision des Gleichstellungsgesetzes mit der Verpflichtung zur Lohnanalyse, die am 1. Juli 2020 in Kraft getreten ist, bringe eine der zentralen Forderungen der Gleichstellung nicht weiter: Gleichen Lohn für gleiche Arbeit, begründet Arbeit Aargau seine bestrebungen, und weiter: "Mit der laschen Umsetzung des Gleichstellungsgesetzes wird dieses Anliegen verschleppt." Die sozialpolitischen Folgen für die Bevölkerung seien gewichtig. Lohnungleichheit führe gemeinsam mit weiteren Faktoren zu mehr Altersarmut, tiefen Renten, schlechterer Vereinbarkeit von Beruf und Familie und damit zu mehr Fachkräftemangel. Und nicht zuletzt führe Lohnungleichheit zu höheren Kosten für die Allgemeinheit bei den Sozialausgaben, um die finanziellen Lücken, die Lohnungleichheiten in einem Erwerbsleben hinterlassen, zu schliessen.

Lohnanalysen heute ab 100 Mitarbeitenden

Lohnanalysen müssen heute erst ab 100 Mitarbeitenden durchgeführt werden, eine einmalige Durchführung bei Einhaltung reiche und Konsequenzen für Verstösse gebe es keine, sxchreibt arbeit Aargau weiter. Das Gesetz werde im Juli 2032 sogar ausser Kraft gesetzt («Sunset-Klausel»). Bis anschliessend analysiert sein werde, dass sich nichts geändert habe," soll also ein weiteres Jahrzehnt ins Land gehen, in dem Frauen Monat für Monat 18% oder 1’500 Franken („erklärter“ Lohnunterschied) respektive 8% oder 724 Franken („unerklärter“ Lohnunterschied) weniger verdienen als ihre männlichen Kollegen (Quelle: BFS)", argumentiert Arbeit Aargau weiter.

Im Aargau gibt es zudem, so der Gewerkschaftsdachverband weiter, "seit 2018 „aus Spargründen“ (der Kanton rechnet in Tat und Wahrheit seit Jahren mit Millionenüberschüssen ab) keine Fachstelle für Gleichstellung mehr, die für die Bevölkerung, die Verwaltung, die Unternehmen, die Institutionen und die Vereine eine professionelle Gleichstellungsarbeit leisten müsste – wie es die UNO von den Kantonen fordert".