Andreas Meier will Gesundheitsschutz bei Online-Einkäufen verbessern
Nationalrat Andreas Meier (Die Mitte/AG) will den Bundesrat beauftragen, das Bundesgesetz über Lebensmittel und Gebrauchsgegenstände (LMG) sowie weitere sektorielle Erlasse so anzupassen, das auch die Einfuhr von Gebrauchsgegenständen für die private häusliche Verwendung abgedeckt wird.
Hierfür müsse insbesondere Art. 2 Abs. 4 Bst. b LMG (Nichtanwendung des LMG auf die Einfuhr von Lebensmitteln oder Gebrauchsgegenständen für die private häusliche Verwendung) gestrichen werden, schreibt Meier in einer kurz vor Ende der Wintersession eingereichten Motion.
Stattdessen sei ein Artikel hinzuzufügen, der den extraterritorialen Geltungsbereich des Gesetzes definiert: Es ist genau zu definieren, in welchen Fällen eine Einfuhr mit einem Bezugspunkt zur Schweiz vorliegt (z.B. wenn Schweizer Konsumentinnen und Konsumenten direkt angesprochen werden, Zahlungen in Schweizer Franken möglich sind, usw.). Die Ressourcen der Aufsichtsbehörden sind zu stärken.
Meier begründet seinen Vorstoss so:
Das Ziel des LMG ist es, «die Gesundheit der Konsumentinnen und Konsumenten vor Lebensmitteln und Gebrauchsgegenständen, die nicht sicher sind, zu schützen» und sie vor Täuschungen zu bewahren (Art. 1 LMG).
Mit dem Boom von ausländischen Online-Handelsplattformen sehen sich die Schweizer Konsumentinnen und Konsumenten immer häufiger mit unsicheren oder sogar gefährlichen Produkten konfrontiert, die mit wenigen Klicks im Internet bestellt werden können.
In seiner Antwort auf die Motion 24.4240 habe der Bundesrat daran erinnert, schreibt Meier weiter, "dass das LMG nicht auf die Einfuhr von Produkten für den Eigengebrauch anwendbar ist. Er ist der Auffassung, dass die Kontrolle dieser Produkte logistisch und finanziell kompliziert wäre, und dass die Schweizer Konsumentinnen und Konsumenten daher weiterhin die volle Verantwortung für das übernehmen müssen, was sie online bestellen".
Die Erfahrung der Branchen- und Konsumentenschutzorganisationen zeige, dass der Mehrheit der Konsumentinnen und Konsumenten nicht bewusst ist, dass Bestellungen bei ausländischen Plattformen nicht die gleichen Sicherheitsstandards bezüglich der Produktsicherheit böten wie ein in der Schweiz getätigter Kauf. Das LMG sowie weitere sektorielle Erlasse müssten daher angepasst werden, so Meier, "um die Gesundheit der Konsumentinnen und Konsumenten besser vor den Risiken, die mit unsicheren Produkten einhergehen, zu schützen".