Andreas Meier: was sagt der Bundesrat zur SNB-Initiative "Liquidität gegen hypothekarische Sicherheiten"?

Der Aargauer Mitte-Nationalrat Andreas Meier hat in der laufenden Herbstsession eine Interpellation zur Schweizerischen Nationalbank (SNB) eingereicht. Er bittet darin den Bundesrat, folgende Fragen zu beantworten:

  • Teilt der Bundesrat die Meinung, dass die SNB-Initiative "Liquidität gegen hypothekarische Sicherheiten" die Stabilität des Schweizer Finanzplatzes weiter verbessert?
  • Falls ja, ist es im Sinne des Bundesrates, dass möglichst bald viele Banken am SNB-Dispositiv partizipieren?
  • Bietet der Bundesrat Hand für eine gesetzliche Regelung für die Beanspruchung einer außerordentlichen Liquidität und damit einhergehende Beschleunigung und Vereinfachung der Prozessbereitschaft der Banken?
  • Teilt der Bundesrat die Meinung, dass eine gesetzliche Regelung für die Beanspruchung einer ausserordentlichen Liquidität im Rahmen der politischen Diskussion "Bankenstabilität" weiterverfolgt werden soll?

SNB erweiterte 2023 ihr Dispositiv für die Liquiditätsversorgung des Bankensektors

Die Schweizerische Nationalbank (SNB) habe im Jahr 2023 ihr Dispositiv für die Liquiditätsversorgung des Bankensektors (Emergency Liquidity Assistance, ELA) erweitert, schreibt Meier zur Begründung. Mit der Initiative «Liquidität gegen hypothekarische Sicherheiten» möchte die SNB die Finanzstabilität der Schweiz weiter verbessern. Die SNB erwarte, dass möglichst viele Banken an dem Programm partizipieren. Für die Erreichung der Prozessbereitschaft müsse eine Bank diverse Vorarbeiten leisten.

Unter anderem müssen Übertragungsklauseln in jedem einzelnen Kreditvertrag eingefügt und Schuldbriefe in Registerschuldbriefe umgewandelt werden. Diese Vorarbeiten seien einerseits zeitaufwändig (mehrere Jahre), so Meier, "da sie einzeln im Kundenkontakt thematisiert und umgesetzt werden müssen, und lösen andererseits namhafte Kosten aus". Eine gesetzliche Regelung zur Übertragung von Sicherheiten an die SNB für die Beanspruchung einer außerordentlichen Liquiditätshilfe würde diese Hürde der Vorarbeiten maßgeblich reduzieren und die Prozessbereitschaft der Banken deutlich beschleunigen.

Pfandbriefgesetz als Beispiel

Als Beispiel diene das Pfandbriefgesetz, so Meier weiter, welches in Art. 18 und Art. 23 regelt, dass die Übergabe der Deckung an die Pfandbriefgläubiger bzw. an die Pfandbriefzentralen nicht erforderlich ist. Ferner könnten durch eine gesetzliche Regelung auch Verunsicherungen bei der Kundschaft vermieden werden, welche aufgrund der Vertragsanpassungen bzw. eines möglichen Schuldnerwechsels entstehen könnten. Insgesamt ließe sich damit die gewünschte Verstärkung der Finanzplatzstabilität deutlich früher erreichen, was im Interesse der SNB liege.

Jetzt ist es am Bundesrat, auf den Vorstoss zu antworten.