Andreas Glarner: Rentenaltersanhebung für Fluglotsen auf 60 Jahre ist ungenügend
Mit einer am ersten Tag der Sommersession 2024 eingereichten Motion will der Aargauer Ntaionalrat Andreas Glarner (SVP) den Bundesrat beauftragen, zusammen mit Skyguide geeignete Massnahmen zu ergreifen, um das Rentenalter von Fluglotsinnen und Fluglotsen unter Gewährleistung der sicherheitsrelevanten Aspekte und weitestgehend kostenneutral auf das ordentliche Rentenalter von 65 Jahren anzuheben.
Er begründet dies so: Skyguide sei eine nicht-gewinnorientierte, gebührenfinanzierte Aktiengesellschaft, die in einem reinen Monopolbereich tätig ist. Der Bund verfüge mit 99,9 Prozent aller Aktien über die stimmen- und kapitalmässige Mehrheit am Unternehmen. Mit den strategischen Zielvorgaben 2020-2023 forderte der Bundesrat Skyguide zu Beginn des Jahres 2020 dazu auf, "für ein zeitgemässes Pensionierungsalter ihrer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter" zu sorgen.
Früher lag das Rentenalter für Fluglotsen bei 56, jetzt bei 60 Jahren
Dies sei mit dem früheren Pensionsalter von 56 Jahren für Fluglotsinnen und Fluglotsen eindeutig nicht erfüllt gewesen, schreibt Glarner weiter. Jedoch sei auch die inzwischen erfolgte Anhebung des Rentenalters auf 60 Jahre angesichts der steigenden Lebenserwartung, einer hohen Leistungsfähigkeit auch im Alter sowie der zunehmenden Schieflage der Altersvorsorge unzureichend.
Die Folgen des Coronavirus und die daraus resultierenden Konsequenzen für den Luftverkehr hätten auch die Skyguide dazu bringen müssen, ihre Kostenstruktur zu überdenken - jedoch seien die Ausfälle bei Weitem nicht kompensiert worden, kritisiert Glarner in seinem Vorstoss. Deshalb sei der Bund genötigt gewesen, Skyguide mit 150 Millionen Franken zu rekapitalisieren. In absehbarer Zeit könnten weitere Kapitaleinschüsse seitens des Bundes notwendig werden, schreibt Glarner weiter.
In diesem Kontext sei es umso stossender und für die Bevölkerung "vollkommen unverständlich, dass ein Unternehmen, welches sich fast vollständig in der Hand des Bundes und somit der Steuerzahler befindet und mit Steuergeldern gerettet werden musste, nach wie vor ein solch tiefes Rentenalter gewährt".
Aus diesem Grund sei das Rentenalter ab 2025 schrittweise auf das ordentliche Rentenalter 65 anzuheben, fordert Glarner in seiner Motion. Zur Gewährleistung der Sicherheit und der gesundheitlichen Leistungsfähigkeit des Flugsicherungspersonals seien regelmässige gesundheitliche und psychologische Kontrollen durchzuführen, wie diese bereits heute für Flugverkehrsleiter ab dem 40. Altersjahr im zweijährlichen Rhythmus vorgeschrieben sind.
Sollte eine Person einen solchen Test nicht bestehen, so könnte diese beispielsweise in den Innendienst versetzt oder für andere Aufgaben eingesetzt werden, schlägt Glarner vor.
Jetzt ist es am Bundesrat, den Vorstoss zu beantworten, danach kommt er ins Parlament.