Andreas Glarner: Ist Bundesrat bereit, umstrittene Elektrokrampftherapie (EKT) von der Liste der OKP zu entfernen?
Der Aargauer Nationalrat Andreas Glarner (SVP) bittet den Bundesrat in einer neu eingereichten Interpellation "zu prüfen, ob die umstrittene Elektrokrampftherapie (EKT) von der Liste der OKP entfernt werden kann".
Er begründet dies so: In der Motion 18.4362 sage der Bundesrat: "die Elektrokonvulsionstherapie (EKT) ist eine international etablierte Therapieform, welche auch in der Schweiz bei Patientinnen und Patienten mit schweren Depressionen eingesetzt wird." Im Jahresbericht A/HRC/39/36 (24. Juli 2018) der Vereinten Nationen für Menschenrechte werde allerdings ein andere Ansicht geäussert.
Glarner "Der Sonderberichterstatter über Folter, Nils Melzer, verurteilte Zwangseinweisung als rechtswidrig und stellte fest, dass dies Folter und Misshandlung gleichkommen kann. Er wies darauf hin, dass Menschen mit psychosozialen Behinderungen häufig ihre Rechtsfähigkeit verloren haben und somit nicht mehr im Blickfeld der Justiz stehen, auch nicht in Gerichtsverfahren, was zu einer "freiwilligen" Einweisung durch die Zustimmung eines Dritten, zu Zwangsmedikation zu Zwangs- oder Strafzwecken und zu anderen eingreifenden Behandlungen wie Zwangssterilisation, Abtreibung, Empfängnisverhütung oder Elektrokrampftherapie führen kann, die ebenfalls Folter und Misshandlung darstellen können."
Dies werde im Bundesgerichtsentscheid (6B_1322/2022) bestärkt. Absatz 3.4.2: nach Einschätzung der WHO soll eine elektrokonvulsive Therapie nur mit Einwilligung der betroffenen Person erfolgen. Die Frage nach der Indikation einer zwangsweisen Durchführung der EKT scheine in der Psychiatrie umstritten zu sein (vgl. zur Debatte in der Psychiatrie MARTIN ZINKLER, Zwangsbehandlung mit EKT - wissenschaftlich ungesichert und menschenrechtlich fragwürdige Therapie, Nervenarzt 2018, S. 837-839), so Glarner in seiner Interpellation abschliessend.